Wer zahlt KV und RV?

  • Kurz zu mir: ich habe mich (nicht berufstätig, da Hausfrau und Mutter) am 1.3.08 von meinem Mann getrennt und mit den Kindern (14/16) eine eigene Wohnung bezogen. Ich habe darlehensweise SGB II Leistungen bekommen, Kindesunterhalt und Kindergeld, aber keinen Trennungsunterhalt, weil der Vater der Kinder zu hohe Schulden hat. Mir gehört (Zugewinngemeinschaft) die Hälfte einer DHH. Die Kinder sind am 1.2.09 zu ihrem Vater ins Ausland (sie gehen dort auf die deutsche Schule) gezogen und ich zu einem Bekannten innerhalb Niedersachsens, denn ohne Kinder hätte mir die Wohnung nicht mehr zugestanden und Arbeit habe ich in meinem alten Wohnort auch nicht finden können. Da die Aussichten auf Arbeit hier am Wohnort meines Bekannten deutlich größer sind, hat er mich zunächst in seine ET Wohnung aufgenommen. Ich habe mich zum 1.2.09 ordnungsgemäß beim Sozialamt abgemeldet und bin dabei, mich hier an meinem neuen Wohnort anzumelden. Nun meine Fragen: Wer zahlt meine KV und meine RV? Auch wenn ich unter dem Dach meines Bekannten wohne (ohne Mietvertrag) habe ich irgendwelche legalen Ansprüche auf ALG? Welche Gelder stehen mir zu?
    Danke für fundierte Antworten

  • Hallo kleine Meerjungfrau!


    Da Du schon vor Deinem Umzug SGB II erhalten hast, gehe ich mal davon aus, dass Deine ARGE über Deine sich geänderten Lebensverhältnisse (Wegzug der Kinder und Dein eigener Umzug) informiert ist.
    Du brauchst einen eigenen Mietvertrag, es sei denn Du lebst mit Deinem Bekannten in einer Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft.
    Wie Du siehst, bräuchte man schon noch ein bei Informationen, um Deine Fragen nach der Höhe der Dir zustehenden Gelder beantworten zu können. Wenn Du bei der ARGE gemeldet bist, bezahlt diese Deine KV und RV!


    vG Berthold

  • Wenn du bisher Leistungen bekommen hast dann werden sie dir auch weiterhin etwas zahlen eben angepaßt an deine neue Situation.Wirst du einen neuen Antrag stellen müssen.Außerdem kommt es darauf an ob du mit dem Mann in einer eheähnlichen Beziehung bist oder ob du dort nur wohnst ihr ansonsten aber alles getrennt regelt das mußt du mit angeben damit du nicht als BG eingestuft wirst und somit das Einkommen mitgerechnet wird.

  • Hallo,
    Berthold2008 hat leider mit der GKV und RV nicht recht.
    Wenn ALG II darlehensweise bezahlt wird, dann ist man nicht über die ARGE KV und RV versichert.
    Du musst dich bei deiner GKV als freiwilliges Mitglied melden und der Mindestbeitrag der GKV liegt bei ungefähr 150€ im Monat, da es für dich keine Familienversicherung gibt( Ehemann im Ausland und in keiner deutschen GKV). Du bekommst von der ARGE, dann auch die GKV-Beiträge als Darlehen.
    RV wird nicht bezahlt.
    Also zur neuen ARGE und Antrag stellen und vorher einen Mietvertrag mit deinem Bekannten machen.
    Das Ganze ziemlich plötzlich, da dir Leistungen erst ab Antragsdatum gewährt werden.


    Gruß Klaus