Arbeitsaufnahme während Widerspruch läuft

  • :)Hallo allerseits!
    Kann mir jemand helfen?Ich habe ein Eigenheim, bekomme also nur die Betriebskosten. Nun hatte ich eine Heizungsrerparatur, die die Arge nicht übernehmen wollte. Ich habe - orientiert an dem was hier stand mit Gleichheit, und das das zu den KDU gehört - Widerspruch eingelegt.


    Nun kann ich eventuell, erfahre ich die Tage, einen Job erhalten.


    Bleibt dann der Widerspruch bestehen, muss die ARge noch entscheiden und ggf zahlen, da der Anspruch mir ja zu Harzt IV Zeiten zustand, oder die Jobaufnahme wenn möglich noch etwas verzögern, weil die sonst sagen, jetzt arbeiten sie ja, nun können sie die Rechnunge selber bezahlen?


    Wäre nett, wenn jemand antowrtet.


    danke schon mal
    Pinky

  • Die Arge wird Argumentieren, das du trotz der Rep nicht Verhungert bist
    da heißt es nur Zähne zusammen und Durch und das Gericht entscheiden lassen.


    und wie heißt es da so schon Recht haben ist nicht Recht bekommen.


    Hinauszögern würde ich das nicht, da sich so ein Einspruch schon eine ganze weile hinziehen kann.
    Eine Empfehlung hätte ich da noch, Schreib doch mal eine Nette Dienstaufsichtsbeschwerde. Wirkt Wunder

  • Wir hatten auch eine Heizungsrereatur, die von der ARGE erst abgelehnt wurde und dann nach meinem Widerspruch doch übernommen wurde. Das Geld steht dir auf jedenfall zu, da die Kosten während des Bezuges von Alg2 entstanden sind. Wenn die ARGE dafür so lange braucht, ist das nicht deine Schuld, wo du das Geld hergenommen hast spielt auch keine Rolle, du kannst es dir ja geborgt haben. Bei mir war die Heizungsfirma so großzügig und hat auf einen Teil gewartet. Auch ist es ja noch nicht klar, ob du nicht trotz Arbeit immer noch Hartz4 bekommst, das ist bei uns so, wir arbeiten beide und verdienen so wenig, dass es nicht reicht.Aber das spielt in deinem Fall auch keine Rolle, wenn sie es wieder ablehnen, auf jedenfall klagen.
    Viele Grüße

  • Danke für Eure Antworten. Ich habe eben den Anruf erhalten, und kann ab Montag arbeiten. Sind zwar nur 25 Std/W aber ich habe die Arge von der Backe.


    Die Rechnung von der Heizungsfirma ist jetzt von meinen Eltern erstmal als Verauslagung bezahlt worden( wie soll ich vom REgelsatz 288 an Reparatur zahlen?) damit ich mit mit der Firma keinen Ärger habe. Das weiß die Arge natürlich nicht udn ich habe dem Widerspruch auch die 1. Mahnung der Heizungsfirma beigefügt. Meine Eltern wollen das Geld ja natürlich wiederhaben.


    Ihr seht also gute Chancen, sowohl dass die die Reparatur grundsätzlich bezahlen müssen als KdU als auch, dass die NOCH zahlen müssen (Rep. war im Januar), obwohl ich ab 1.3. arbeite? Wäre ja super.


    DAnke
    Pinky:)