Lebensversicherung

  • In 2 Jahren bekomme ich meine Lebensversicherung ausgezahlt. Da man ja pro Lebensjahr einen Freibetrag von 150,-Euro hat kann mir das Amt die Hartz IV Leistung nicht kürzen??!!! oder etwa doch. Bin mir nicht 100%ig sicher vielleicht hat jemand ne kompetente Antwort für mich.Vielen Dank

  • Wenn der Auszahlungsbetrag der Versicherung deinem Vermögensfreibetrag nicht übersteigt, das heißt Lebensjahre x 150€ + 750€ für unvorhersehbare Kosten, kann dir das Amt nichts anrechnen. Auch nicht durch die Auszahlung, was viele Glauben machen wollen, denn du schichtest das Geld ja nur von einem Konto auf das andere. Denke aber daran, wenn du noch wo anders Geld hast, dass das zum Vermögen gehört.
    Viele Grüße