mehrbedarf alleinerziehende...arge handelt willkürlich!

  • hallo zusammen,


    bin beim googlen auf dieses forum gestossen, und hoffe ich komme durch euch an die ein oder andere info?!



    also folgendes:


    ich habe am 21.12.2006 meine tochter zur welt gebracht, und daraus resultierend (ich komme allein für pflege und erziehung auf) habe ich den anspruch auf den mehrbedarf für alleinerziehende, das weis die arge das weis ich das weis jeder.....und doch wieder keiner!!!:mad:



    also fakt ist das ich seit ewigen zeiten diesem geld hinterherrenne und immer eine vor den latz bekam, bis zum august vergangenen jahres....da wurde mir auf einmal der mehrbedarf bewilligt:confused:


    auf meine anfrage was mit dem vorherigen zeitraum sei hiess es nur trocken:das haben sie sich selbst zuzuschreiben.....toll ne?!



    also habe ich einen antrag auf überprüfung an die arge geschickt, damit diese feststellen was denn da nun los ist!


    das war im september 2008, seither habe ich keinerlei antwort erhalten...habe nochmals geschrieben mit der bitte um klärung....keine antwort!


    telefon??? vergesst es, da ist permanent das band dran, wenn man ne nachricht hinterlässt keine antwort....nix!!!


    und das beste:war persönlich in der arge:die herrschaften die das mit den widersprüchen und überprüfungen machen sind lediglich schriftlich oder telefonisch erreichbar...:eek:..wie geht das denn???



    nun ja, langer rede kurzer sinn:


    -wie seht ihr das? hab ich denn wirklich die a...karte gezogen wegen dem vorherigen zeitraum?
    -wie lang darf die arge mit einer antwort auf sich warten lassen?
    -woher bekommt man nen offiziellen ansprechpartner in der sache??? (arge nürnberg)




    ich hoffe ihr könnt licht in mein geistiges dunkel bringen!



    mfg Petzi

  • Also ich glaube, dass du leider schlechte Karten hast in der Angelegenheit. Du hast vermutlich keinen "richtigen" Widerspruch geschrieben, nachdem du deinen ersten Bescheid hattest, in dem das bereits falsch war?! In deinem Bescheid ist eine Widerspruchsfrist genannt; die musst du bei solchen Zweifeln einhalten. Daher vermutlich die Bemerkung des Menschen, der sagte: "das haben sie sich selbst zuzuschreiben." Ich würde das Ganze noch einmal ganz konkret und gut formuliert schriftlich einreichen; vielleicht hast du die Möglichkeit, das per Fax zu tun, damit du einen Sendenachweis hast. Oder du läßt dir die Abgabe deines Schreibens auf einer Zweitschrift vor Ort bestätigen. Wenigstens eine Antwort solltest du erhalten, wie auch immer die aussieht.