Mindestbezug ALG II

  • Hallo,


    meine Situation stellt sich wie folgt dar.


    Ich, 23, wohnhaft bei meinem Vater, Eltern geschieden, war bis zum 28.2. Student. Somit war ich bis vor 2 Tagen familienversichert bei meinem Vater. Ich arbeite als Aushilfe auf 400€ Basis.


    Ich habe einen Antrag auf ALG II gestellt, um vor allem krankenversichert zu sein, jedoch reichen mir die 350€ (da mein Arbeitgeber nur mit Sondergenehmigung mehr als 350€ verdienen lässt) u.a. durch Altschulden, Versicherungen und Benzinkosten hinten und vorne nicht. Für meinen grundsätzlichen Lebensunterhalt (Essen & Trinken, Dach über dem Kopf) kommt mein Vater auf.


    Der Antrag kam nun zurück und ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich mit meinem Vater eine BG bilde. Da er, relativ gut verdienend ist, bleibt wohl bei der Anrechnung nichts übrig. D.h. ich werde wohl kein Geld beziehen, außer es gibt so etwas wie eine Grundversorgung. Wenn ich nichts vom Amt erhalte, muss ich mich dann auch privat versichern, oder läuft wenigstens die Krankenversicherung dann trotzdem über die ARGE?


    Vielen Dank schonmal


    Liebe Grüße

  • Hallo Berthold,


    sorry das war jetzt natürlich absolut blöd ausgedrückt von mir. Das mit der Scheidung wollte ich nur als Information mit einbringen.


    Soweit ich weiß, ist man doch nur familienversichert, wenn man unter 23 ist, oder aber in einer Ausbildung.
    Beides trifft auf mich nicht zu.


    Da ich zur Zeit in Behandlung bin, hab ich bedenken, ob ich überhaupt noch zum Arzt "darf"


    Gruß

  • Hallo Batcat,


    mit dem Alter hat das nichts zu tun.
    Wenn Du bisher über Deinen Vater "familienversichert" warst, so bleibt dies bestehen, bis Du entweder selbst einen versicherungspflichtigen Job annimmst oder aber zur Arbeitsagentur gehst und Dich dort arbeitsuchend meldest.
    Nachtrag: Auch im Falle der Arbeitsuchendmeldung bleibst Du über Deinen Vater familienversichert.


    vG Berthold

  • Ich habe mich Anfang Februar beim zuständigen Arbeitsamt arbeitsuchend gemeldet. Da ich keinen Anspruch auf ALG I mehr habe, wurde mir gesagt, dass ich ALG II beantragen muss, um krankenversichert zu sein.


    Da mein Vater selbst bei einer Krankenkasse arbeit, hatte er sich im Vorfeld bereits erkundigt. für < 18 jährige gibt es keine Einschränkungen. Unter 23 jährige dürfen nicht selbst erwerbstätig sein und unter 25 jährige müssen in einer Schul- bzw Berufsausbildung sein. Da ich nicht in einer Ausbildung bin, muss ich mich doch selbst versichern? Zumindest klingt das für mich so logisch.

  • Hallo Batcat,


    ja das stimmt, du musst dich selbst versichern. Muss aber nicht privat sein. Du kannst dich ganz einfach in einer gesetzlichen KV versichern. Kostet 130 - 150 €. Wenn du keinen Anspruch auf ALG II hast, wirst du auch durch die ARGE nicht versichert. Das muss dann dein Vater bezahlen, er kann das aber auf seiner Steuererklärung angeben.


    LG, Jalale.