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Hallo liebe Experten,
wir haben ALG2 beantragt und warten seit wochen auf eine anweisung aber das ist ein anderes thema ..
unsere frage ist folgende: unsere nachbarn hatten einen wasserschaden, der reparaturen auch in unserer wohnung zur folge hatte; für die unannehmlichkeiten die wir hatten zahlt der vermieter zum einen 100 euro entschädigung und nochmals 32 euro für den erhöhten enrgiebedarf des entlüftungsgerätes.
Müssen wir das medlen und wird uns das als Einkommen oder Vermögen angerechnet und abgezogen ?
Wir sind der Meinung das uns das zusteht da wir ja den ganzen Schmutz, Lärm ertragen mussten und den Aufwand hatten, jedoch wollen wir uns nicht strafbar machen.
WER WEISS RAT ??
liebe Grüße
