Zuschuss für Verlobten aus EU

  • Ich hab ma ne Frage.
    Mein Verlobter ist aus einem EU land nun zu mir nach Deutschland gezogen.
    Er muß 3 Monate hier gemeldet sein damit er eine Arbeitserlaubnis bekommt.Hat er irgendwelche Ansprüche aus soziale Unterstützung?
    Da ich selbst nur HartzIV bekomme reicht das Geld natürlich nicht für uns beide,welche Möglichkeit gibt es,bzw.besteht Anspruch auf Mehrbedarf oder gibt es keinerlei finanzielle Unterstützung vom Staat.
    Mein Verlobter hätte schon eine Arbeit gehabt bevor wir erfahren haben dass er drei Monate nicht arbeiten darf.
    Ich wäre glücklich wenn mir da jemand weiterhelfen könnte,da ich angst hzab selbst zum Amt zu gehen weil ich nicht auch noch möchte dass am Ende mir meine Unterstützung noch genommen wird.
    Also bitte welche Möglichkeiten habe ich?


    Danke Schön

  • also ganz so einfach ist das nicht und es wird hier im forum keine korrekte antwort geben, da das ein vollkommen neues thema ist
    ein eu bürger hat gemäß freizügigkeitsgesetz selbstverständlich die möglichkeit sich in deutschland aufzuhalten und zu arbeiten, mit unter hängt das vom herkunftsland ab (alt-EU oder neu-EU)
    in der regel sollten ARGE bzw. JOBCENTER und die AUSLÄNDERBEHÖRDE antwort geben können


    die 3- monatssperre bezieht sich auf die leistungen nach ALG II, das heist wenn der EU bürger nicht ausschließlich wegen arbeitssuche nach deutschland eingereist ist, könnte er nach 3 monaten auch anspruch auf ALG II haben,


    wie gesagt, hier ist ein gang zur ausländerbehörde oder zur ARGE unumgänglich, wie das ausgeht würde mich echt interessieren!!


    siehe mal dieser link:
    http://www.darmstadt.de/gesundheit/erwachsene-famile/ausl-mitbuerger/sgb/index.html

  • Danke erstmal .
    Also mein Verlobter kam schon zwecks arbeit von Ungarn nach deutschland,wie ist das jetzt wenn wir auf blöd morgen heiraten würde wie wäre es dann.Er hätte ja am Montag schon eine Arbeit gehabt doch die Behörden haben ihm nen Strich durch die Rechnung gemacht indem sie sagen er muß drei monate warten.Er hat nicht vor dem Staat auf der Tasche zu liegen aber er bekommt gleich steine in den Weg gelegt indem man ihn sperrt.Was soll ich tun ich kann ihn von meinen 345,-Euro nicht mit ernähren!

  • nun das heiraten ist das eine, aber das sind wirklich 2 verschiedene dinge, denn hier würde dann evtl. anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis bestehen, eine aufenthaltserlaubnis wiederum kann man nur bei der ausländerbehörde bekommen, diese wird euch dann auch erklären, was ihr noch beizubringen habt, um diese zu bekommen, das ganze hat den namen FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG... ich will euch jetzt nicht unbedingt entmutigen, aber das wird nicht ganz sooo einfach wie ihr euch das vorstellt
    das hängt damit zusammen, das deutschland natürlich, wie jedes andere land auch, hürden eingebaut hat, dass nicht jeder unbegrenzt zugang zum sozialsystem bekommt
    also keiner hier kann euch den gang zur ausländerbehörde (beim Landkreis oder kreisfreier stadt angesiedelt) nehmen


    hier noch ein link, der für eure partnerschaft ungemein nützlich werden könnte :
    http://www.info4alien.de


    viel glück und kraft für das was vor euch liegt