mamiz

  • Hallo
    ich habe eine Frage, die mir die Dame vom Amt nicht wirklich beantworten konnte. Ich bin allein erziehend und meine Tochter (12 J.) hat die Möglichkeit als Komparse beim Film mitzuwirken (ich denke mal einmalig) und würde dafür sicherlich auch Geld bekommen. Wird das auf meinen Leistungsanspruch angerechnet ( ich verdiene bereits 100,00 € dazu) ?

  • Ich habe aber auf dieser Homepage einen Eintrag gefunden in dem steht, das Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit eines unter 15 jährigen Sozialgeldempfängers z. B. aus Aushilfsarbeiten o. Ferienjobs nicht angerechnet werden, wenn sie nicht höher als 100,-€ im Monat betragen. Oder meint man damit die anrechnungsfreien 100,- € ? Es steht unter Hartz IV / ALG II - was ist kein Einkommen.

  • Das meinte ich doch mit dem üblichen Freibetrag. Bis hundert Euro sind anrechnungsfrei, was darüber liegt, wird bis auf 20% von den Leistungen gekürzt.
    Ich denke dabei ist unerheblich ob du auch schon 100,- € verdienst. Weiß ich aber nicht genau. (Ist ne interessante Frage, hat hier jemand eine Antwort?)


    LG, Jalale.