Umzug zum neuem Partner

  • Hallo liebe Mitglieder,


    da ich seit 2008 in die neue Unterhaltsreform für nicht verheiratete Ehepaare falle, habe ich ein paar Fragen an euch. Ich zahle für mein Kind (2) und die "Ex-Frau" (die Harz IV bezieht) einen regelmäßigen Unterhalt. Wir leben seit 10/2007 getrennt und waren nicht verheiratet.


    Frage 1: Ich möchte mit meinen neuen Partner zusammenziehen .. wird ihr Einkommen zur Unterhaltsberechnung (für Kind u. EX-Frau) herangezogen wenn wir zusammenleben oder wird nur mein Einkommen berechnet?


    Frage 2: nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes entfällt der Unterhaltsanspruch/Betreuungsunterhalt lt.Unterhaltsreform für die Ex-Frau. Das Kind ist gesund, ein KIKA Platz ist auch vorhanden. Kann ich mir da sicher sein das ich keine Zahlungen an die Frau mehr leisten muß?



    Danke


    Bobfan

  • zu Frage 2: Alleinerziehende müssen (nach einer Scheidung) künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch, den 18.03.09, in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht von 2008 klargestellt. Demnach kann der Unterhalt, der für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes gezahlt wird, entfallen, wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Entscheidend seien aber die Umstände im Einzelfall.

  • das gibt mir natürlich wieder auftrieb.. bemerken möchte ich noch, das ich mit Kind und Kegel verlassen wurde weil sich die "EX-Frau" anscheinend alles erlauben darf ... sie war ja nicht verheiratet. Die "Neuen" Unterhaltsleister sind dabei die Leid tragenden.

  • zu 1.
    die unterhaltsverpflichtungen treffen nur dich, deine zukünftige(n) partnerin(nen) haben damit nichts zu tun, nur eben in soweit, das dein einkommen von deinen unterhaltsverpflichtungen ordentlich beschnitten ist, zur unterhaltsberechnung ist aber nur dein einkommen grundlage