Kindergeld nach Auszug des Kindes

  • Wie gesagt, ich würde mich mal bei der für mich zuständigen Stelle erkundigen. Bei uns jedenfalls war das das Ergebnis meiner Telefonate. Aber vielleicht ist dein Pa ja netter und/oder du mußt den Anspruch an anderer Stelle durchsetzen. Es ist ein Anruf und interessant wäre auch hier das Ergebnis.

  • @ FlowerRose


    Deinen Eltern bzw. deinem Vater steht Kindergeld zu, wenn er dir Unterhalt leistet. Versuche es doch einfach mal mit einem Abzweigungsantrag bei der Familienkasse auf Grund des eigene Haushaltes. Dein Vater wird dann angeschrieben, ob er Unterhalt bezahlt. Vielleicht hast du Glück.

  • @ lustig


    Ich schlage dir Folgendes vor: Zahle deiner Tochter per DA 164 € als Unterhalt, dann steht dir Kindergeld auch weiter zu. Also nie weniger Unterhalt zahlen als man Kindergeld erhält. Beim Wohngeld werden die Unterhaltszahlungen mit berücksichtigt. Zahlt der Vater mehr (der Unterhalt steht bei Auszug deiner Tochter zu) und das Kindergeld wechselt auf ihn über, bist du vielleicht auf Grund deiner geringen Einkünfte gar nicht zahlungsfähig (Selbstbehalt bei Arbeit ca. 1100 €) und deine Tochter hätte mehr Anspruch auf Bafög. Du kannst als Selbstständige doch auch ALG-II beantragen. Lasse das mal prüfen. Warum willst du freiwillig von so wenig Geld leben, wo Horst wegen der Waschmaschine schon rumzetert.


    Ich kenne ja nicht deine Beweggründe, aber deiner Tochter und dir wäre damit mehr geholfen. Stehe für Rückfragen auch persönlich zur Verfügung.
    Nur mal so nebenbei, bei der Unterhaltsberechnung wird pro Elternteil jeweils ein halber Kindergeldbetrag abgezogen.

  • @Sternenfeechen
    Du mußt wohl immer das letzte Wort haben (wollen), aber leider stimmt deine letzte Aussage nicht, weil in unserem Fall beispielsweise bereits der Höchstsatz (Bafög) gezahlt wird und die 72 € meinem Sohn definitiv fehlen würden.

  • @ lirafe


    Na ja, altes Leiden von mir. Läßt sich so schlecht abgewöhnen. Wieso zahlt er nur 72 € Unterhalt und wer hat das festgelegt? Bei der Unterhaltsberechnung z.B. über das JA ist ja der 1/2 KG-Betrag bereits berücksichtigt. Die Familiekasse fragt beim Abzweigungsantrag definitiv ab, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt wird. Wenn er da nur 72 € zahlt, geht die Abzweigung meines Wissens durch.

  • Sternenfee
    Er hat jahrelang nichts gezahlt und es gab Unterhaltsvorschuss. Nachdem ich ihm in knapp 10jähriger Prozedur (von unseren gemeinsamen 12 Jahren) das Studium unter Nachholung aller Abschlüsse finanziert hatte, fand er sich nämlich für (er nannte das: HiwiJobs) nicht mehr geeignet und blieb weiter zunächst arbeitslos. Nach der Trennung hieß es immer, er sei nach wie vor arbeitslos und ich ließ nicht prüfen, wollte keinen Streß - der Kinder wegen. Wir einigten uns auf 100 DM / Kind und das lief weitere viele Jahre lang so. Irgendwann zwischendurch erfuhr ich, dass er jahrelang gelogen hatte, auch seine Mutter, Bruder etc. wußten nichts davon, dass er schon längst im Job war... Egal - ich ließ ihn in Ruhe: Im Interesse der Kinder. Ja und dann sagte er den bis dahin nur spärlichen Kontakt ab, teilte mit, dass er nicht mehr erreichbar sei und mailte meinem / seinem Sohn, dass er zwar ein toller Sohn ist, aber er selbst jetzt glücklich werden wolle und verabschiedete sich. Da war ich sauer und erwähntedie Titel (von der Unterhaltsvorschusskasse) im letzten Telefonat, das wir hatten und schwupp - (seine 3, Frau war schwanger und bekam sein 4. Kind) klagte er gegen uns und wollte Herabsetzung auf Null. Aber das ging nach hinten los, er muss nun diese satten 72 € / Kind zahlen... (Und nu habe ich letzte Woche schon wieder Nachricht erhalten wg. der 72 € für meinen Sohn... Er überlegt wohl, zum 4. Male zu klagen, weil er denkt, dass er wegen des Bafögs nicht mehr zahlen müßte...)


    Daher also diese 72 €, nach denen du fragtest.


    Gruß. Lirafe

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  • @ lirafe


    Das Leben ist manchmal ungerecht und Arsch bleibt Arsch. Daran läßt sich oft nichts ändern. Nur an der Einstellung zu den Dingen. Du kennst meine Meinung.
    5x über die bekloppte Fee aufgeregt, die alles besser weiß und immer Glück hat und so gar nicht die Sorgen und Nöte von anderen nachvollziehen kann. Vergißt man mal für 5 Minuten seine Sorgen. Kann sie das wirklich nicht und ist sie bloß Sozi geworden, weil ihr nichts Besseres eingefallen ist?


    Und wer ist nun der Kindergeldberechtigte?
    (Wir wollten doch nicht mehr so persönlich werden, sonst kriege ich wieder Mecker.)


    LG Fee

  • @ lirafe


    Verstehst mich schon :-).


    Höherer Barunterhalt ist schon klar. Also er. Und das weiß die Familienkasse, dass er nur 72 € bezahlt und bekommt dafür 164 € KG? Dass darf aber nicht Horst hören. Könnte noch eine Einnahmequelle werden. Ich denke nachwievor, dass Abzweigungsantrag gestellt werden sollte. 4 Kinder (164 +164 + 170 +195) = 693 € : 4 = 173,25 € / Kind
    Da nur 72 € (beim Unterhalt wurde ja bereits ein 1/2 KG-Betrag berücksichtigt) gezahlt werden, bestünde ein Abzweigungsanspruch von 101,25 €. Und das wäre auch logisch.
    Sonst wäre es ja besser gewesen, den Unterhalt auf 0 setzen zu lassen und der Sohn hätte die 173,25 € für sich beansprucht. (Ich gehe mal davon aus, dass alle Kinder auf ihn laufen.)
    Da hat die Familienkasse bei deiner Beratung nur mit dem 1/2 Ohr hingehört. Da stimmt was nicht. Ganz sicher.

  • @Sternenfeechen
    Du machst dir soviel Mühe mit der Rechnerei, brauchste doch nicht. Wir waren doch nur für die Fragende hier ein Beispiel. Es ging doch ursprünglich nur darum, dass ein Vater bei Stellung des Antrages "gehört" wird und dagegen sein kann/könnte. (Wir haben alles so gelassen, wie es war, also bekommt mein Sohn weiterhin 72 € Unterhalt und die 164 € Kindergeld.)

  • @ lirafe


    Habe ich selber gerade gemerkt. Das kommt davon, wenn man zu faul ist zum Nachlesen und du immer so weitschweifig wirst :-). Aber wie wird die Unterhaltszahlung beim Bafög berücksichtigt? Ist doch Einkommen, in beiden Fällen. Da du ja das Kindergeld bekommst und dein Sohn von dir Unterhalt.
    Also auch nicht ganz richtig, oder?

  • Habe angerufen beim Bafögamt und nachgefragt, wie sich das verhält, weil der liebe Vater jetzt schon wieder klagen will - 4. Mal - wg. Bafögeingang und so weiter. Antwort: Unterhaltsrecht geht vor Bafögrecht und angegeben haben wir die 72 Euro schon immer. Die Auskunft habe ich auch nach (sicherheitshalber) Anruf beim 2. Sachbearbeiter so erhalten. So und nu`Thema durch, würde ich sagen.
    Gruß aus dem heute verregneten Umland Berlins nahe Potsdam. Lirafe