Trennungsunterhalt

  • Hallo zusammen,
    ich bin seit 4 Monaten von meinem Mann getrennt lebend, dieser ist aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, zahlt aber alles: Abtrag, Versicherungen, Leasingrate f. mein Auto, Telefon, Kredit.
    Seit 3 Monaten beziehe ich ALG2, und jetzt wird mein Mann aufgefordert, den Unterhalt, den er für mich und die 2 Kinder zahlt, offenzulegen. Dieser überschreitet bei weitem die Summe, die ich vom Amt beziehe.
    Muss er doch noch zusätzlich zahlen, und zwar an´s Amt, oder reicht denen die sehr umfangreiche Leistung aus? Er weiß nicht genau, wieviel ich an Sozialleistungen bekomme, wird ihm das mitgeteilt, oder darf darüber keine Auskunft erteilt werden?
    Danke für eure Antworten!!!

  • Du hättest alles was dein Nochehemann für dich und die Kinder an Zahlungen leistet bei der Antragsstellung angeben müssen. Hast du das nicht getan ist das Sozialbetrug.


    Sorry für sowas habe ich kein Verständnis. Einen Hauffen Geld vom Ex einstreichen und noch dem Sozialstaat auf der Tasche liegen und nicht angeben. Sowas gehört bestraft.


    Hilfe wirst du hier von mir nicht erhalten und hoffe das dein Nochmann dir auf die Schliche kommt.


    Bei sowas kann ich Männer verstehen, die lieber unter der Brücke schlafen, als für die ehemalige Familie aufzukommen.


    Gruß klaus


    diesmal fassungslos

  • Ich würde mal sagen da kommt eine schöne Rückzahlung auf dich zu denn das Amt wird ja durch die Offenlegung deines Mannes sehen das dir eigentlich gar keine Sozialleistungen zustehen würden.Für deinen Mann ist nicht interessant was du vom Amt bekommst weil er damit eh nichts anfangen kann.Du hast doch sicher bei der Beantragung deiner Leistungen die Vorraussetzungen dafür gelesen und auch das du alle Einnahmen die du hast angeben mußt.Hoffentlich mußt du nur das zuviel erhaltene Geld zurückzahlen und bekommst nicht noch ein Strafverfahren an den Hals mit einer ordentlichen Bußgeldsumme.Wenn du Einnahmen dem Amt verschweigst machst du dich Strafbar.Bei Sozialbetrug verstehen die Ämter keinen Spaß und das ist auch richtig so.

  • Heh, ist glaube ich falsch verstanden worden, ich habe alles angegeben, auch was uns wieviel er bezahlt. Und das wurde damals auch beim Amt mit angerechnet. Ich habe ein schlechtes Gewissen, dass er so viel zahlt, deshalb finde ich die Aufforderung vom Amt nicht gut.
    Ich habe nur eine kleine Hilfe von 200 Euro in Anspruch genommen, da ich mit meinen 400 Euro-Job mich und die Kinder nicht ernähren kann, und nicht will, dass mein Mann noch MEHR zahlt, gerade weil er schon so großzügig ist.
    Hier ist wohl ein kleines Mißverständnis entstanden!!!

  • 1:
    Das hat sich ganz anders angehört, nämlich so, als würdest du neben dem kompletten Lebensunterhaltsbedarf von deinem Mann auch noch irgendwelche unberechtigte Hilfe beanspruchen (wollen).
    2.
    Da nur du deine/eure genauen Zahlen kennst, kannst du mithilfe eines ALG II-Rechners nachvollziehen, ob und wieviel dir noch zusätzlich zusteht vom Amt.
    3.
    Konkret wird er sicher nicht darüber informiert, wieviel du bekommst aus Datenschutzgründen, aber wenn man den Bedarf kennt und weiß, was man selbst bezahlt an die Ex, weiß man ja auch in etwa, was sie daneben noch vom Amt bekommt.


    Aber nu` hast du ja gerade doch noch erwähnt, dass du arbeitest!?

  • ja, ich arbeite noch auf 400 Euro-Basis, und habe an Bargeld nur noch das Kindergeld für mich und die 2 Kiddies, deshalb habe ich Hilfe beantragt, und ja auch bewilligt bekommen. Komme ganz gut klar damit. Aber mir ist schon unangenehm, dass mein Mann insg. ca. 1.700 Euro für alles andere zahlt (Nettoeinkommen 3.500 Euro), obwohl er selber Miete und alles andere zahlen muss. Ich weiß auch nicht, ob das als "Unterhalt" zählt. Kann die Arge da noch mehr von ihm fordern? Hätte da ein schlechtes Gewissen...

  • Hallo,


    nur passt das nicht zusammen was du hier schreibst.


    Hier die Rechnung:


    351 Regelleistung Du
    +
    211 Regelleistung Kind 1
    +
    211 Regelleistung Kind 2
    +
    126 Aleinerziehendenzuschlag
    +
    160 Freibetrag Arbeitseinkommen
    -
    328 Kindergeld
    -
    400 Arbeitseinkommen Du
    -
    660 Unterhalt Kinder
    =
    -329 Überschuss und damit kein ALG II Anspruch.


    Dabei ist noch nicht einmal die Leasingrate für Auto und Telefon und Versicherung als Einkommen berücksichtigt. Kosten für Unterkunft können nicht angesetzt werden da die ja auch vom Ex bezahlt werden.



    klaus


    der die Welt nicht mehr versteht

  • Ja und es ist ja auch so,


    1.
    dass die ARGE vor Bewilligung zunächst immer prüft, ob - wie beispielsweise hier - der Ex den Unterhalt bestreiten müßte. Der wird deswegen angeschrieben und alles wird geprüft; daher frage ich mich, wie du etwas bewilligt bekommen haben willst.
    2.
    Alles, was er dir zahlt sind Leistungen die angerechnet und mit deinem Bedarf verrechnet werden (wenn du sie denn wirklich so angegeben hast).

  • hallo bin neu hierund habe eine frage.
    ich lebe jetzt seit 2 monaten vonmeinem mann getrennt bekomme auch trennungsunterhalt für michund meinem sohn.
    zusaäzlichbekomme ich 100 ergänzend noch alg2 und hab da wir umgezogen wahren und uns neue möbelkaufen wollten die alten hatten wir weggeschmissen vom job center eine einmalige beihilfe bekommen nun meine frage muss mein mann das eigentlich zurückzhalen?
    wir verstehen uns nach wie vor seh rgut und möchte nur wissen ob er nun auch die ganzen leistungen vom job center zahlen muss bitte um antwort!!!!!danke