schwanger, umzug wird nicht genehmigt

  • tessi
    Du schreibst: "...wird denn gesagt ab der 13ten woche zählt man denn für zwei bzw. in meinen fall für drei...." Hab` die Vermutung, dass du vielleicht in dem Fall den Antrag auf Erteilung eines WBS = Wohnberechtigungsschein (= besonders geförderte Wohnungen, die nur an Geringverdiener vermietet werden dürfen) meinen könntest. Dort gibt es genau diese Auflage und Erklärung dazu, dass nach dem dritten Schwangerschaftsmonat ein Wohnraum auch für das Neugeborene berücksichtigt werden soll.


    Ich könnte mir vorstellen, dass hier zwei verschiedene Antragsformen durcheinander gebracht sind (also einmal die Auflagen betreffend ALG II / H IV und zum anderen der Antrag für öffentlich geförderten Wohnraum = WBS) bzw. du das aus den Berichten deiner Bekannten, auf die du dich beziehst, falsch übermittelt bekommen oder verstanden hast? Das würde einiges erklären.