Übergang zwischen 2 Schulrichtungen

  • Hallo,


    ich bin 21 Jahre alt, lebe in einer eigenen Wohnung in Köln und werde im Juli vorraussichtlich meine schulische Ausbildung beenden. Somit fällt ab dann natürlicherweise die Bafög- Auszahlung weg. Danach möchte ich aber auf der gleichen Schule mein Abitur machen(1 Jahr).


    1. Ist es möglich, zwischen diesen 2 Schulrichtungen (also in den Sommerferien) Bafög zu erhalten?
    Ich muss natürlich auch in den Sommerferien meine Miete u.s.w. zahlen können.


    2. Muss ich einen Folgeantrag zur Verlänerung oder einen komplett neuen Antrag stellen?

    3.
    Kann ich bei der Antragsstellung einfach statt des Formblattes, was die Schule ausfüllen muss, einfach die Bestätigung beifügen, dass ich für die neue Schulrichtung angenommen worden bin? Weil meine Schule füllt dann erst dann das Formblatt aus, wenn das neue Schuljahr begonnen hat.

    4.
    Falls es so eine Art Übergangsbafög gar nicht gibt, hat jemand einen Tipp, wie ich die Zeit überstehen kann, bzw. ob ich Sozialhilfe beantragen kann? Weil kürz vor den Prüfungen kann ich es mir nicht erlauben, noch arbeiten zu gehen.


    Vielleicht könnt ihr ja wenigstens eine meiner Fragen beantworten, ich wäre euch jedenfalls sehr sehr dankbar!!

  • Liebe Veronika,


    Was meinst du denn mit "schulische Ausbildung", damit man überhaupt eine Vorstellung hat, ob das anschließende Abitur vielleicht von der gleichen Bafög-Stelle bewilligt werden könnte bzw. müßte. Wenn es ein und dieselbe Schule ist, auf der du die Abschlüsse machst, kann ich mir vorstellen, dass du einen Folgeantrag stellen kannst. Die Anträge werden ja üblicherweise immer so bearbeitet, dass die Bewilligungen für ein ganzes Schuljahr gelten, so dass du in der Zeit dazwischen nicht in Schwierigkeiten geraten solltest.


    Auf jeden Fall benutze das vorgegebene Formblatt, alles andere kann in der Regel nicht bearbeitet werden. Vermutlich erhälst du sonst entweder gar keine Benachrichtigung oder die Aufforderung, den Antrag formal "richtig" zu stellen und verlierst dadurch Zeit (also Geld).


    Ansonsten fällt mir nur noch "Wohngeld" ein, das du versuchen könntest zu beantragen.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo lirafe,


    vielen Dank für deine Antwort.
    Also, eine schulische Ausbildung bedeutet, dass diese Ausbildung nicht im Betrieb stattfindet, sondern rein schulisch ist. Am Ende dieser Ausbildung machst du dann 2 Abschlussprüfungen: Bei der einen erlangst du die Fachhochschulreife und bei der anderen die normale Abschlussprüfung um dann den Titel "staattlich anerkannter gestaltungstechnischer Assistent" erhalten zu können.
    Nach Bestehen der Prüfungen hat man bei uns auf der Schule die Möglichkeit, weiter zu machen und die Fachoberschule für Gestaltung - also Abitur zu machen. Aber eigentlich sind das ja zwei verschiedene Paar Schuhe! :-/


    Wegen des Formblattes: Kann die Schule das denn vor Anfang des Schuljahres ausfüllen? Ich habe die Frau im Sekreteriat gefragt, und sie meinte, ich sollte einfach solange den Aufnahmebescheid beifügen. Weil man kann ja kaum vorraussagen, ob ich die Prüfungen auch wirklich schaffe (ich geh einfach mal davon aus :-) ) und sie würden den erst dann ausfüllen, wenn das neue Schuljahr begonnen hat... Vielleicht kann man das Formblatt ja auch nachreichen??


    Wegen des Wohngeldes werde ich mich auch nochmal genauer informieren, danke!


    LG, Veronika

  • Ja, ich würde das in diesem Fall auch so händeln, wie die Sekretärin es dir vorgeschlagen hat. Dann biste auf der sicheren Seite, weil der Antrag schon vorliegt und du nur noch etwas nachreichst. Parallel dazu würde ich aber dennoch bei der Bafögstelle anrufen und die "löchern". Das sind meist ganz nette Menschen; die Erfahrungen haben wir gemacht. Nahezu jede Bafög-Stelle hat eine Extra-Nummer, unter der man alle seine Fragen beantwortet bekommt (also dort könntest du dein ganzes Fragen-Paket loswerden). Leider wohnen wir hier in einem anderen Bundesland und bei uns ging es um Studentenbafög, für das es andere Auflagen gibt. Sonst hätte ich dir die Nr. gleich geben können. Aber die bekommst du heraus - und dann weißt du ganz genau, was du tun mußt. Keine Scheu!

  • Ich glaube nicht das du über die MOnate zwischen diesen beiden Ausbildungen Bafög beziehen kannst.Es ist ja so das die eine Ausbildung abgeschlossen ist und du dann eine neue beginnst auch wenn das an der selben Schule passiert.Die Bafög Stellen sind bei dem ausfüllen dieser Formblätter wo die Schule die Bestätigung eintragen muß sehr pingelig jedenfalls ist dies bei uns hier so.Meiner Tochter hatte auch die Schule bereits vorher die Bestätigung abgestempelt und wir haben dieses Blatt dann zurückbekommen mit dem Hinweis das erst bei Schulbeginn die Schule das ganze abzeichnen darf und nicht vorher.

  • Hallo,
    mein letzter Beitrag ist zwar schon was her, aber vielleicht hilft es ja jemanden weiter, falls er irgendwann das selbe Problem hat. Also, ich habe durchgehend, also auch über die Sommerferien über, Bafög ausgezahlt bekommen! das ging, weil zwischen den beiden Schulausbildungen nur ein Kalendermonat lag. Siehe $15b Abs. 2 (auf der bafögseite).
    Nochmal zum Verständnis: ich habe diesen Sommer eine SCHULAUSBILDUNG abgeschlossen (d.h. Ausbildung, aber in der Schule, nicht im Betrieb), nun mache ich reine SCHULE, um genauer zu sein mein Abitur. Deshalb steht mir auch Bafög zu, denn normalerweise wird Bafög ja nur für die Erstausbildung gezahlt. Da es sich bei mir aber NICHT um eine zweite Ausbildung handelt, bekomme ich es.
    Dann gibt es noch eine Sache, die ich rausgefunden habe: Ich habe schoneinmal Wohngeld beantragt, und es wurde abgelehnt. Wenn man Bafög bekommt, bekommt man KEIN Wohngeld. Man kann aber alternativ dazu einen Mietzuschuss beantragen bei der ARGE. Hart4 oder ALG2 bekommt man auch nicht, zumindest wenn man in der Ausbildung ist.
    Ach ja, falls das hier jemand liest, der in einer ähnlichen Situation ist wie ich und noch neben dem Bafög Kindergeld bekommt: Solange man eine Ausbildung hat oder zumindest Arbeits-/Ausbildungssuchend ist, bekommt man Kindergeld. Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, bekommt man trotzdem noch weiterhin 4 Monate danach Kindergeld ausgezahlt!


    MfG