Einbeziehung des Partners

  • Hallo,


    In diesem Bereich wird es sicherlich schon zig Fragen gegeben haben doch iwi ist das alles sehr verwirrend. Ich möchte meine Situation hier mal beschreiben.


    Ich 25 (bald 26) Wohne seit 2,5 Jahren mit meiner Freundin(Wir sind Verlobt, aber das weis keiner außer Familie) zusammen in einer 2 Raum Wohnung. Der Mietvertrag läuft als Wohngemeinschaft auf unsere beiden Namen (Haben auch beide Unterzeichnet) Seit den 2,5 Jahren zahlt auch jeder die hälfte der Miete. Ich bezahle Strom, Internet, Betriebskosten, und was noch so anfällt, Sie bezahlt das essen.


    Wie sieht es jetzt mit der Berechnung aus? Mein Vater meinte das Meine Partnerin nicht mit eingerecnet werden darf für das 1. Jahr. Stimmt das ?


    Sie verdient 1100€ Brutto (800 Netto) Miete beträgt 330€ (jeweils 165€) was kommt da so am ende für mich an Harz 4 raus?


    Momentan bekomme ich 445€ Arbeitslosengeld 1 und es ist echt knapp am ende des Monats, Obwohl sie nur ihren Teil der Miete bezahlt und das essen (Plus ihr Handy, Versicherung usw.)



    Meine Schulden bezahle ich selber und Sie ihre da zahlt keiner für den Anderen.


    mfg
    lolox

  • Um dir deine zustehende Leistung auszurechnen kannst du einen ALG2 Rechner nehmen.Ansonsten gibt es zwar diese Ausnahmeregelung das ihr nicht füreinander einsteht für ein Jahr aber dies dürfte bei euch nicht zutreffen denn ihr wohnt ja bereits länger wie ein Jahr zusammen.Ich nehme mal an das ihr beide auch in dieser Wohnung gemeldet seit und somit ist diese Zeit auch nachprüfbar.Wenn du also Alg2 beantragen mußt dann wird das Einkommen deiner Freundin mitgerechnet und das sie ja nicht schlecht verdient bekommst du nicht soviel.

  • Es kommt ja nicht darauf an wieviel Stunden sie arbeiten muß sondern was sie verdient und bekommen würdet ihr jeweils 316 Euro plus Wohnkosten.Davon ziehen sie das Einkommen ab was deine Freundin bekommt.Vom Einkommen wird natürlich noch ein Freibetrag abgezogen.So das unterm Strich sicherlich etwas gezahlt wird aber nicht viel.

  • Mal rein interessehalber: Er schrieb, der Mietvertrag wäre als WG-Mietvertrag angelegt. Wenn jetzt keiner eine Kontovollmacht für den anderen hat, keiner den anderen bei irgendwelchen Versicherungen begünstigt hat etc dürfte die ARGE doch bei Vorliegen einer beiderseitigen Erklärung, nicht für den anderen einzustehen, keine BG annehmen. Oder sehe ich das komplett falsch? Wie wären WGs dann überhaupt möglich???


    Also, meinem Verständnis nach müssten ihm 351 Euro Regelleistung (als Alleinstehender, da nur WG) + 165 Euro Mietanteil + die Hälfte der Nebenkosten und Heizkosten (ohne Warmwasser und Strom) zustehen.


    Soviel zu der geschilderten Ausgangslage und der rechtlichen Seite, wie ich sie verstehe.


    Ob man, wenn man verlobt ist, noch der ARGE vorgaukeln sollte, man stehe nicht füreinander ein und habe dies auch nicht vor (wäre nämlich irgendwie widersprüchlich zum Sinn einer Ehe) ist ein anderes Thema, auf das ich hier mal nicht näher eingehen werde. Nur soviel: Auch ARGE-Mitarbeiter lesen hin und wieder hier mit und mit Betrugsversuchen gehen sie nicht unbedingt freundlich um ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • @ Jana Du hast da recht wenn sie das als WG laufen lassen bekommt er die Leistungen ohne das das Einkommen seiner Freundin Anwendung findet.Solange die ARGE nicht dahinter kommt und einen Hausbesuch durchführt oder liebe Nachbarn irgendwelche Hinweise geben wird da nichts passieren.Allerdings sollte man bedenken wenn die Sache rauskommt wird es erstens teuer und zweitens hat man auch noch ein Strafverfahren am Hals.Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt.