ALG ll beantragt jedoch besteht noch eine LV

  • Das kommt auf den aktuellen Rückkaufswert (sollte aus deine Police hervorgehen) an. Sollte der Rückkaufwert deinen Vermögensfreibetrag übersteigen, so müsstest du den Übereigenden Betrag erst zum Lebensunterhalt aufwenden.


    Gruß


    DIablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter