Nach Trennung ALG 1/ ergänzendes ALG2

  • Hallo,


    leider habe ich per Suchmaschine nichts passendes gefunden.


    Ich möchte kurz meine Situation schildern:


    Also, ich habe mich im April 2008 von meinem Mann getrennt. Zu diesem zeitpunkt hatte ich auch noch einen job, so dass mein nochmann mir keinen Unterhalt zahlen musste. Im Dezember 2008 bin ich dann arbeitlos geworden. Ich habe mich arbeitlos gemeldet und erhalte seitdem 558 euro alg 1. Jetzt ist es aber so, dass ich nun schwanger bin - der kindesvater hat sich direkt mal aus dem staub gemacht - und ich von dem alg 1 gerade mal meine miete von 500,00 euro zahlen kann. Vorher konnte ich die Differenz noch gut von meinem Ersparten ausgleichen, was jedoch jetzt nahezu aufgebraucht ist. Ich dachte ja auch, dass ich schnellstmöglichst wieder eine Arbeit finde, jedoch stellt mich als werdende mutter ja keiner mehr ein :(


    Meine Frage wäre jetzt ob ich ergänzendes Alg 2 beantragen kann oder ob das wenig sinn macht...


    Vielen Dank und Gruß


    Bambina

  • Hallo Bambina,


    ja du kannst ALG II zusätzlich beantragen, da du wahrscheinlich unter deinem Bedarf mit dem ALG I liegst. Das hängt aber auch von den angemessenen Kosten für die Unterkunft ab.
    Lebst du alleine oder hast du vielleicht schon ein Kind? Du wirst wohl aufgefordert werden umzuziehen, da deine Wohung für dich allein definitiv zu teuer ist.
    Als dein Bedarf gilt 351 € Regelleistung + angemessene Miete. Wie hoch die Miete sein darf, erfährst du bei deiner zuständigen ARGE. Du kannst auch einen online-Rechner benutzen um zu ermitteln was dir zusteht.


    LG, jalale.

  • Vielen lieben Dank erstmal für die Antwort .-)


    Nein, dieses ist mein erstes Kind. Das mit dem Umzug ist klar, jedoch ist meine Frage was für eine eventuelle Schonfrist diesbezüglich ich habe. Schließlich habe ich ja auch eine Kündigungsfrist.


    Ich mag diese ganze Situation gar nicht leiden....


    LG, Bambina

  • Du hast 6 Monate Zeit auszuziehen. Wichtig ist, dass du dich vorher erkundigst wie hoch die Miete sein darf und du die neue Wohnung genehmigen lässt. Problematisch könnte sein, dass dein SB dir nur eine Wohnung für eine Person genehmigt, da dein Baby ja in deinem Schlafzimmer erstmal schläft.
    Ich würde diesbezüglich so argumentieren, dass du ja nun schon umziehen musst und es doch keinen Sinn macht wieder umzuziehen, sobald das Baby größer ist.
    Also ich denke dir steht Wohnraum für zwei Personen zu. Übrigens zahlt die ARGE die Umzugs- und Renovierungskosten und es wird in der Regel ein Darlehen für die Kaution gewährt.


    LG, Jalale.