Frage zur Wohngemeinschaft

  • Hallo
    ich hab da mal me Frage.
    Ich bin 19 Jahre alt und absolviere zur Zeit eine Ausbildung zur Gesundheit- und Krankenpflegein in Frankfurt Oder. Ich verdiene Brutto 640 und Netto ca. 500 Euro. Mein Vater bezieht Kindergeld und Hinterbliebendenrente ca. 200 Euro fuer mich. Mein Vater verdient sehr viel >2000 Euro. Leider ist er nicht gewillt mich zu unterstuetzen.
    Zurzeit wohne ich in verschiedenen Wohnheimen da ich fuer meine Ausbildung mal Hier und mal Da seinen muss.
    Dem wuerde ich gern ein Ende setzen. Eine Freundin (Mitauszubildende) und ich moechten uns gerne eine eigene Wohnung mieten.


    Meine eigentliche Frage ist jetzt ob ich irgendwelche finanzielle Unterstuetzung (zB. Wohngeld) beziehen koennte.



    Lg Icequeen

  • Wie isind der Bezug der Hinterbliebenenrente und des Kindereldes für dich geregelt, die dein Vater für dich erhält. Behält er dieses Geld für sich?! Das wäre nicht in Ordnung, zumal du zwischenzeitlich selbst verdienst und er demnach vermutlich keinen Unterhalt mehr für dich zahlen muss und das Kindergeld unter diesem Gesichtspunkt definitiv dir zusteht. Mithin müßte er "eigentlich" beides, also Kindergeld und auch Hinterbliebenenrente an dich weiterleiten/durchreichen. Dann nämlich sieht deine finanzielle Situation schon wesentlich besser aus.

  • Kindergeld wird gezahlt, solange du in Ausbildung bist. Damit es dir direkt und nicht deinem Vater zufließt, kannst du bei der örtlich zuständigen Kindergeldkasse (meist ist die beim Arbeitsamt) einen "Abzweigungsantrag" stellen. Ich hoffe, ihr (dein Vater und du) seid euch einig und es geht problemlos.

  • Bin ich noch "Kindergeldberaechtigt"
    Wenn ich mein Verdienst Brutto ca. 640 und Netto ca 500 Euro und die Hinterbliebendenrente von ca. 200 Euro zusammenrechne komme ich doch ueber die 7680 Euro pro Jahr Einkommen. Oder wird die Hinterbliebendenrente nicht zum Einkommen gezaehlt.


    "Der Anspruch entfällt weiterhin grundsätzlich dann, wenn das Kind ein Einkommen von mehr als € 7680 pro Jahr hat"


    Lg Icequeen

  • So - habe gerade mal nachgelesen. War mir neu, dass die Weiterzahlung des Kindergeldes nach dem 18. LJ einkommensabhängig ist. Das Einkommen darf den Betrag von 7.680 € nicht übersteigen. Hierbei zählen das Bruttoeinkommen und auch die Waisenrente. Das heißt also im Klartext, dass auch dein Vater das Kindergeld für dich nicht mehr erhalten dürfte, was er aber nach deinen Aussagen derzeit noch tut. Weiß er das? Das ist nicht in Ordnung. Er muss es zurückzahlen, wenn das geprüft wird und herauskommt.

  • Verstehe ich nicht so ganz denn bei der Familienkasse muß eigentlich wenn man älter wie 18 ist und in Ausbildung regelmäßig ein Formular ausgefüllt werden in dem auch Angaben zu machen sind über den Verdienst.So wie du die Summen angibst dürftest du eigentlich kein Kindergeld mehr bekommen bzw. dein Vater.Ich würde mich an deiner Stelle mal erkundigen denn wenn sie das mal überprüfen und das wird in Abständen immer gemacht dann mußt du zurückzahlen.