Bekomme ich Hartz iV bei Teil-Erbe von 1990

  • Hallo zusammen,


    mein Ex -Mann zahlt keinen Unterhalt mehr und ich werde Hartz iV beantragen müssen.


    Nun haben meine Eltern uns 3 " Kindern schon 1990 ihr Häuschen überschrieben,
    je zu einem Drittel, Rückforderungsrecht lt. Übertragungsvertrag ausgeschlossen.
    Sie wohnen weiter in dem Haus und haben lebenslangen Niessbrauch.


    Wird mir das als Kapital, sprich Eigentum angesrechnet, dass ich
    oder meine Elteren jetzt eine Kredit auf meinen Anteil des Hauses aufnehmen müssen, :(
    und Hartz Iv wird deshalb nicht bewilligt ?


    Wer kennt sich da aus oder hatte einen ähnlichen Fall.


    Über eine Antwort würde ich mich freuen


    LG Jeannie2k

  • Hallo jeannie2k,


    habe hier im Forum schon häufiger ähnliche Fragen und Antworten gelesen. So, wie ich das bisher "mitgeschnitten" habe, ist dein Erbe, also das mit dem Nießbrauch belastete Haus, kein verwertbares Vermögen. Deine Eltern müssen auch keinen Kredit in dieser Richtung aufnehmen. Das Einzige (leider), das dir/euch passieren könnte ist, dass du zwar H IV erhälst, dies aber zunächst auf Darlehensbasis. Da aber deine Geschwister auch Miterben sind, und man sie - wann auch immer - ja nicht dazu zwingen kann, das Haus zu verkaufen und/oder dich auszuzahlen, hast du sehr gute Karten, denke ich, weil die Verwertung dieses Vermögens nahezu ausgeschlossen ist.

  • Hallo,


    siehe:


    Bei Nießbrauch ist es kein Vermögen. Siehe:


    Mit Nießbrauch belastetes Haus - für Hartz IV-Empfänger kein verwertbares Vermögen
    10.12.07 11:47
    Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007, Az.: B 14/7b AS 46/06 R
    www.bundessozialgericht.de


    Und sieh hier im Forum unter Vermögen, da findest du alles zu meinen Fall.
    War fast genauso, nur mir gehört das Haus alleine.


    Gruß Klaus