Bußgeldbescheid zu unrecht - wie wehre ich mich

  • Kann mir jemand einen tipp geben oder eventuell weiterhelfen wie ich am besten reagiere??


    Folgendes ist passiert:


    ich habe im letzten Jahr zusätzlich zu ALG I noch ALGII bezogen da ich vorher so wenig verdient habe, dass ich unter dem hartz IV satz lag. im april habe ich dann wieder eine Beschäftigung aufgenommen und die veränderungsmitteilung an das zuständige jobcenter geschickt. Ich bin, da die kundennummer die gleiche ist, davon ausgegangen, dass die arge die afa darüber unterrichten wird. es gab dann eine weiterzahlung von 2 monaten von beiden behörden, so dass ich wiederum davon ausgegangen bin, dass die veränderungsmitteilung nicht rechtzeitig bearbeitet wurde. dass ich 2 monate mehr bezogen habe, habe ich leider erst ende mai bemerkt, aber da kam auch schon die rückzahlungsaufforderung ins haus geflattert, welcher ich auch sofort nachkam.


    dann kam ein paar wochen später eine anzeige auf verdacht wegen betruges - die, nach meiner erklärung der umstände, wiederum ein paar wochen später eingestellt wurde - und nun, nach über einem halben jahr, kommt ein bußgeldbescheid über 643,50 euro, da ich vorsätzlich ordnungswidrig gehandelt haben soll.


    ich habe grad einen widerspruch geschrieben - aber eigentlich finde ich die ganze angelegenheit so unverständlich und dreist, dass ich mir überlege eventuell gleich einen rechtsbeistand zu nehmen, beziehungsweise diese verschleuderung von steuergeldern an die betreffende politische stelle weiterzuleiten - da ich das ganze ungeheuerlich finde...
    hat das schon mal jemand getan? oder erfahrung mit widersprüchen gemacht? hab ich überhaupt eine chance ohne das es zu weiteren gerichtlichen schritten kommt?


    ich komme mir zum einen vor wie ein schwerverbrecher und zum anderen ist diese ganze angelegenheit so was von lächerlich und hätte niemals passieren können wenn meine veränderungsmitteilung sachgemäß bearbeitet worden wäre...


    oder vielleicht sehe ich das falsch? muss man in diesem fall wirklich 2 VMs schicken? und woher soll man das wissen? und was wäre denn daran vorsatz? nur weil ich nicht nachweisen kann, dass es mir nicht sofort aufgefallen ist? selbst wenn reicht dann eine rückzahlungsaufforderung aus, finde ich und vielleicht eine kleine verwarnung bzw. aufklärung dass das afa auch benachrichtigt werden muss...


    eine riesenfrechheit finde ich übrigens die kostenpflichtige rufnummer der arge - ich habe letztens über 12,- zahlen müssen, weil ich 10 min in der warteschleife hing, bevor ich von einer wirklich gestressten dame angezickt wurde, weil sie mir nicht richtig zugehört hatte und mir immer wieder eine antwort gab die nicht zu meiner frage passte - so dass ich nochmal anrufen musste...
    da müsste man wirklich mal was gegen machen, das trifft ja nun wirklich die ärmsten der armen und wenn man dann noch nicht mal service erwarten kann... da tun sich wirklich abgründe auf... herr je...


    Vielen Dank im voraus für eure hilfe!!!


    nelou

  • Es ist so das du sofort wenn du eine Beschäftigung aufnimmst die zuständige Stellen von denen du Leistungen bekommst unterrichten mußt.Ich denke mal die werden dir nicht so ganz glauben das du den unrechtmäßigen Bezug von 2 Monaten erst so spät bemerkt haben willst denn man schaut eigentlich schon jeden Monat auf sein Konto bzw. holt die Kontoauszüge.Du kannst sicher einen Widerspruch schreiben aber mit dem Hinweis das du eben die Überbezahlung erst spät gemerkt hast und die Summe ja auch sofort zurückbezahlt hast.Vielleicht hast du Glück und sie stellen die Sache ein aber ansonsten sind sie mit dem Bußgeld im Recht.