Durch Heirat mehr chancen?

  • Also ich hab mal eine Frage.. ich muss leider etwas ausholen damit man versteht was ich wissen will.


    Ich bin 21 Jahre alt, lebe in Essen und habe eine eigene Wohnung, beziehe auch Harz 4. Als ich um meinen Abschluss nachzuholen in Hamburg war, lernte ich jemanden kennen. Das ist nun 3 Jahre her und seitdem sind wir glücklich zusammen. Er lebt auch bei mir. Vor 2 Jahren gingen wir zum Jobcenter, damit er auch Harz 4 beziehen kann. Denn allein mit meinem Geld kommen wir nicht aus. Das Jobcenter bewilligte ihm nur leistung zum lebensunterhalt (174 Euro), dennoch keine kosten für unterkunft und Heizung. Mir zogen sie aber die hälfte der Miete ab,weil er ja bei mir lebt und für die Miete aufkommen muss. Das heisst, sein geld ging für die restliche Miete drauf und wir hatten genauso wenig Geld wie vorher.Also meldete ich ihn wieder bei mir ab und bekam alles wie vorher und er suchte sich arbeit. Aus bestimmten Gründen verlor er diese. Er meldete sich in Essen Obdachlos um wenigstens Geld für lebensunterhalt zu bekommen, wohnen tat er eigentlich bei mir, davon wusste das Amt nur nicht. Selbst das gestaltete sich schwierig. Der Grund weswegen er kein Geld für Miete bekam und ihm auch keine Wohnung in essen zusteht ist, dass er unter 25 ist und kein recht hat zuhause auszuziehen, die aus Hamburg wollen ihm keine Umzugsbestätigung geben, egal was wir gemachr haben, selbst das Jugendamt rief dort an. Sein Vater aber ist einfach nach Berlin abgehauen, keine Adresse, keine Beziehung zwischen den beiden, ausserdem hat er nur eine 1 Raum Wohnung. Zur Mutter ( Alki) keinen Kontakt. Er ist allein, hat nur mich und bekommt hier absolut keine unterstützung. Ich mache meinen Gym, kann nicht arbeiten hab auch noch ein Kind und habe nur meine 354 euro. Er kann aus bestimmten Gründen auch nicht arbeiten, NOCH nicht. Nun wollen wir Heiraten. Ich liebe ihn und will für immer mit ihm zusammen sein. Meine frage nun ist, bekommt er durch eine Hochzeit mit mir automatisch das recht aus Essen Geld zu beziehen? Hat er das recht nun eine Unterkunft bezahlt zu kriegen UND seinen lebensunterhalt? Macht die Heirat uns das alles auch noch einfacher? Es ist nicht der Grund weswegen ich ihn heiraten will und ich bitte auch uns nicht zu verurteilen. ich weiss nur nicht mehr weiter. Seit Jahren leben wir von 300 im Monat. Davon gehen noch Rechnungen ab etc. Ich hoffe einfach das uns eine Heirat die wege erleichtern wird. Zusätzlich zu unserem Glück. Ich hoffe mir kann hier jemande weiter helfen. Danke im vorraus.

  • Hallo!


    3 Jahre !!! Ja!!! Warum leuchten hier nicht alle Lampen im Forum ?? Ihr vergesst alle zu schnell.


    Die Regelung für die unter 25 jährigen besteht erst seit 01.01.2008 demzufolge war dein Bekannter schon mehr als 1 Jahr zuvor aus der elterlichen Wohngemeinschaft ausgezogen!


    Da ist nichts mit der Regelung die man anwenden will - hin zum Amt und dem Idioten von Sachbearbeiter mal den Bescheid um die Ohren hauen.


    Und dann soll er ganz schnell die Bude bezahlen! Andernfalls Rechtsanwalt nehmen und hin zum Sozialgericht kostet max. 10€ der Spass und das könnt Ihr dem Sachbearbeiter gleich auf's Brot schmieren!


    Denke mal wenn der nicht ganz so doof ist merkt er das er da definitiv falsch liegt und erbringt die Leistungen!


    Ausserdem könnte der Bekannte geltend machen das er mehr als 12 Monate in einem eigenen Haushalt oder einer Haushltsgemeinschat ohne Eltern gelebt hat!


    Sorry das ich so wirsch schimpfe aber es tut mir leid, entweder verarschen die uns alle oder sie sind wirklich so dusselig!


    Gruss

  • Hallo!
    Danke für die Antwort, aber das Problem ist, dass ich zwar seit 3 Jahren mit ihm zusammen bin, aber er erst seit 2 jahren bei mir lebt. Und die Regelung gibt es schon seit 2006. Da bekam ich mein Kind und hatte Glück noch ausziehen zu dürfen, denn ein Monat nach der Geburt kam diese neue Regelung, aufgrund dessen suchte ich mir schon hilfe beim Jugendamt.


    Naja meine frage ist halt ob eine Heirat alles leichter machen würde. Heiraten will ich ihn so oder so.


    Und Ja...die verarschen einen von vorne bis hinten. Man ist dort nur eine Nummer..mehr nicht.

  • Normalerweise kann er trotzdem ausziehen auch wenn es diese Regelung gibt.Es ist nur nicht ganz so einfach.Ihr müßt dem Amt darlegen das er bei seinen Eltern nicht mehr wohnen kann.Wenn der Vater verschwunden ist und die Mutter an der Flasche hängt sollte das eigentlich nicht so schwierig sein.Wenn ihr heiratet dann kann er natürlich zu dir ziehen denn irgendwo müßt ihr ja dann als Familie leben.Ihr seid dann eine BG und werdet so gerechnet.

  • Hallo,


    ja, nach einer Heirat seit ihr automatisch eine BG und kein SB kann mehr verlangen, dass dein Freund (dann Mann) noch bei seinen Eltern wohnt. Es wäre also auf jeden Fall eine Möglichkeit, endlich die Leistungen zu bekommen, die euch zu zweit zustehen würden. Wobei ich auch nicht ganz verstehen kann, warum der SB in Hamburg sich immer noch stur stellt, bei der Familiensituation deines Freundes.


    Ich wünsche euch viel Glück!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo,


    ob es anders ist als Verheiratete, kann ich nicht beantworten, aber mal unsere damalige Situation erklären:
    Wir wohnten damals in einer 2-Zimmer-Wohnung. Da mein Mann wegen Rheuma bei seiner Arbeit (wegen zu häufiger Fehltage) gekündigt wurde, bekam er zwar Hartz IV, aber trotzdem war die Wohnung einfach zu teuer. Also wollten wir umziehen, in eine größere aber günstigere Wohnung. Wir bekamen die Zustimmung des Sozialzentrums. Als wir in der neuen Wohnung wohnten, sagte uns das Sozialamt, es wäre nicht mehr für uns zuständig. Also wendeten wir uns an das andere Amt. Dieses wiederum fand die Wohnung zu groß (obwohl sie günstiger war, die hätten also lieber mehr Geld bezahlt wenn wir in einer kleineren Wohnung wären). Leider war es anfangs nur mündlich, logisch also, dass das erste Amt alles agestritten hat.
    Mein damaliges Einkommen wurde bei dem meines damaligen Freundes angerechnet, denn egal ob man verheiratet ist oder nicht, würde das Einkommen und die Ausgaben auf beide fallen. Aber nicht nur, dass mein Freund nun KEINE Unterstützung bekam, sollte er die vorigen empfangenen Leistungen auch noch zurück zahlen. Da ich selbst als Azubi ihn nicht komplett "durchfüttern" konnte, hat sein Halbbruder ein bisschen Lebensunterhalt finanziert. Und genau das war das nächste Fettnäpfchen. Obwohl also eigentlich nur die Familie gerader Linie (also Eltern oder Kinder) aufkommen müssten, wurde das Geld des HALB-Bruders angerechnet. Mein Schwiegervater ist 1998 gestorben, meine Schwiegermutter ist pleite gegangen und steht in der Schufa. Kinder hatte er nicht, also gilt er theoretisch als hilfebedürftig. Nur weil also die Wohnung zu groß (nicht zu teuer!) war, bekam er NICHTS. Dann verlangten sie, dass er zu seiner Mutter zieht, weil er unter 25 war. Und das, obwohl er inzwischen wieder neue Arbeit gefunden hatte und seine Mutter zu weit weg gewohnt hätte. Das Resultat: wir mussten wieder ausziehen, weil ich als Azubi nicht alles zahlen konnte. Wir zogen zu meinen Großeltern, die meinem Freund einen Job als Reinigungskraft gaben, ich konnte meine Ausbildung zuende führen.


    Eines habe ich also gelernt und möchte es hiernmit sagen: Alles, was du jemals an Zustimmung / Absagen usw. hast solltest du dir schriftlich geben lassen. Erkundige dich vorher genau und hole dir mehrere Meinungen ein.


    Mein Freund ist übrigens zum Anwalt gegangen. Er bekam zwar weiterhin kein Geld, musste aber immerhin die vorigen empfangenen Leistungen nicht zurück zahlen.


    P.S.:

    Wenn ihr heiratet dann kann er natürlich zu dir ziehen

    Ihr MÜSSt zusammen ziehen bzw. offiziell zusammen leben, denn sonst darf man nicht heiraten. Das haben wir auch erst bei der Anmeldung unserer Hochzeit erfahren

  • Hallo nochmals!


    Da Dein Freund auch der Kindesvater ist, besteht keinerlei Möglichkeit seitens der ARGE zu untersagen, das er nicht der Bedarfsgemeinschaft angehört. Nicht nur die Mutter sondern auch dem Vater steht es zu nach der Geburt des gemeinsamen Kindes als eigenständige BG anerkannt zu werden, daher ist es egal ob er unter 25 Jahre alt ist. Auch kann niemand unter diesen Gegebenheiten genötigt werden, weiter im elterlichen Haushalt mitgeführt zu werden. Für die BG ist dann noch nicht einmal die Heirat notwendig sondern lediglich die anerkannte Vaterschaft und das gegenseitige Einstehen beider Elternteile!


    Gruss