Anrechnung Steuererstattung umgehen?

  • Hallo!
    Ich habe bis 14.3.08 Hartz IV gekriegt vom 15.3.-31.12.08 habe ich gearbeitet. Seit 1.1.09 wieder Hartz. Somit kriege ich aus 08 und durch denVerslustvortrag von 07 eine Steuererstattung.


    Hier stand schon öfters, das wird angerechnet.:mad: Dabei ist das ja mein Geld!


    Nun meine Fragen:
    1. Wie wird es angerechnet? So lange 0 Hartz bis der Betrag auf Hartz umgerechnet "abgelebt" ist?
    2. Ich schulde verschiedenen Leuten Geld. Somit ist ein Großteil schon verplant. Was ist, wenn ich das Geld gleich vom Finanzamt auf das Konto meiner Freundin schicken lasse und sie mit mir rückwirkend in passender Höhe einen Kreditvertag macht? Der kann ja aus dem Zeitraum sein, wo ich gearbeitet habe. DA hatte ich ja an Hartz IV Bezug gar nciht gedacht und muß ja jetzt meiner Verpflichtung nachkommen. Ich habe ihr dann also das Steuerguthaben als Sicherheit direkt zugesagt. Wäre das okay, oder sieht da jemand Probleme?:confused: Tauscht sich das JObcenter miit dem Finanzamt aus?
    Ich hatte ein Urteil gefunden, wo das mit einem Darlehen von Verwandten okay war


    Vielen Dank für Eure Antworte im voraus
    Pinky:)

  • Hallo Pinky,


    die Steuerrückzahlung wird als Einkommen angerechnet in dem Monat, wo sie eingeht. Deine Schulden wirst du damit nicht bezahlen können. Es hilft auch kein Kreditvertrag, da dieser nicht von der ARGE übernommen wird.
    Ja, das Jobcenter tauscht sich mit dem Finanzamt aus.


    LG, Jalale.

  • Danke Dir Jajale.


    siehe aber URteil L7 AS 62/08 Landessoziealgericht Nordrhein-W.


    Ferner: Ich habe keine Ersparnisse, man darf doch aber eine bestimmte Summe haben. Kann ich das nicht als Ersparnisse werten?


    Wie wird es ggf angerechnet? Also nur 1 Monat kein Geld oder die Summe durch den mtl. Hartz Bezug geteilt und soviele Monate kein Geld.


    Danke
    Pinky

  • Also ich würde denken, dass das nur im Monat des "Zuflusses" als Einnahme gewertet würde.
    Aber daneben; ich habe mir auch ein Urteil `rauskopiert (Darlehen von Verwandten als Soforthilfe, das nicht angerechnet werden durfte). Das Amt kann sich zwar mit dem Finanzamt austauschen, aber ich vermute, dass die das nur Stichprobenartig schaffen.

  • Hallo Pinky,


    in dem Urteil geht es doch darum, dass ein Darlehen von Verwandten, dass aktuell erhalten wurde, kein Einkommen ist. Nicht, dass Steuerrückzahlungen dann kein Einkommen sind, wenn man damit ein Darlehen von Verwandten bezahlen möchte.
    Steuerrückzahlungen sind immer Einkommen.


    Wegen der Ersparnisse, die man besitzen darf: Das betrifft Geld, das man schon Bezug von ALG II besessen hat.


    Die Rückzahlung wird nur in dem Monat, in dem sie dir zufliesst als Einkommen gerechnet, egal wie hoch sie ist (also außer du kommst damit über die Vermögensfreigrenzen). Im nächsten Monat bekommst du ganz normal deine Leistung weiter.


    @ lirafe: Wegen dem Finanzamt wäre ich vorsichtig. Gerade bei größeren Summen. Und es kann ja in ein paar Jahren noch auffliegen. Ich hatte während des Studiums da auch schon mal großen Ärger mit dem BAföG-Amt, unschuldig natürlich. Hat sich auch zum Glück zu meinen Gunsten aufgeklärt. Und die Sache betraf 1/2 Jahr vor Studiumsbeginn und ist erst drei Jahre später aufgetaucht.


    LG, Jalale.

  • @jajale
    1.
    Das von mir gemeinte Urteil betrifft ja eben gerade ein Darlehen von Verwandten, und ich denke, dass Pinky13 dies auch meinte.
    2.
    Ws darf man denn habend während des Bafög-Bezuges (also, weil du schreibst, dass du deswegen mal Ärger hattest)?


    Gruß.Lirafe

  • Hallo,


    @ lirafe: Ja, das hab ich dem Urteil auch entnommen, aber bei dem Geld, um das es Pinky hier geht, handelt es sich doch um eine Steuerrückerstattung. Diese möchte er nutzen um seine Schulden bei Verwandten zu begleichen (nur dass ich nicht falsch verstanden werde, ich find auch nicht in Ordnung, dass das nicht geht). Jedenfalls geht es in dem Urteil, wie du schon geschrieben hast, um eine Soforthilfe von Verwandten als Darlehen während des ALG II- Bezugs. Pinky hat aber ein Darlehen vorher (zur Überbrückung) erhalten und gehofft mit der Steuerrückzahlung das begleichen zu können.
    Das aber geht eben leider nicht.


    Zum BaföG: Ich glaube es gilt ein pauschler Betrag von 5000 € als Vermögensfreigrenze. Weiß ich aber nicht mehr so genau.
    Bei mir war das damals so, dass ich vor dem Studium kurzzeitig einen höheren Betrag auf einem Konto, das auf meinem Namen lief, hatte. Über das Finanzamt kam das raus (ich denke wegen der Zinsen). Ich konnte zum Glück beweisen, dass das Geld nicht mir gehörte.
    Es ist nämlich so, dass vor Aufnahme des Studiums kein Geld hin und her geschoben werden darf. Also schnell mal Geld verschwinden lassen um dann BAföG zu erhalten, funktioniert nicht.


    LG, Jalale.