Wegfall von ALG II

  • Hallo,
    ich habe seit dem es ALG II gibt bezug davon.
    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschft und habe ein Kind.
    Mir stehen monatlich etwa 400,-€ zu.
    Nun habe ich seid dem 01.04. eine Vollzeit Stelle und habe für April auch noch mal ALG II bekommen.
    Nun heißt es da ich in Arbeit stehe, dass ich die 400,-€ zurück zahlen soll.
    Ich bekomme aber erst am 01.05. meinen ersten Lohn den ich ja dann für Mai brauche zum leben.
    Zudem hat mir eine Frau von der ARGE gesagt das ich das Geld für April als Überbrückungsgeld bekomme und es nicht zurückzahlen muss.
    Könnt ihr mir was dazu sagen?
    Muss ich es zurück zahlen oder gibt es ein Gesetz wo sowas geregelt ist?
    Liebe Grüße maddel

  • Hallo, wenn du deinen ersten Lohn erst im Folgemonat bezahlt bekommst steht dir für April noch das volle Geld wie immer zu.Sobald man sich in Arbeit meldet ist die ARGE schnell dabei das Geld zu streichen, aber reiche eine Lohnbescheinigung deines Arbeitgebers nach, wo drin steht, dass die Auszahlung erst im Mai war oder ist. Sollte schon ein Rückzahlungsbescheid kommen, rufe bei der zuständigen Stelle an, dass du erst mal nicht zahlen kannst, die lassen meistens mit sich reden. Sollte die ARGE trotzdem auf Rückzahlung bestehen, dann unbedingt Widerspruch einlegen!!!
    Ich weiß dazu keinen §, aber bei meinem Man seinem Lohn ist das auch so, wenn er im Winter zu Hause war und wieder anfängt bekommt er auch erst im nächsten Monat seinen Lohn und wir bekommen das volle Geld.
    Viele Grüße