AGH-Karte

  • Guten Tag,


    ich nehme derzeit an einer schulischen Maßnahme teil und bekomme hierfür vom "Jobcenter" eine AGH-Karte, um mir eine günstige Monatsfahrkarte kaufen zu können.
    Nun hat das Amt leider im letzten Monat Mist gebaut und diese Karte war nich bis Ende letzten Monats gültig und ich konnte mir keine neue Fahrkarte besorgen. Dann hieß es die neu AGH-Karte könne erst anfäng nächsten Monats (diesen April) neu ausgestellt werden und man würde mir diese zuschicken.
    Allerdings kam Anfang des Monats statt der AGH-Karte ein Sozialticket, mit dem ich lediglich eine Ermäßigung von 18€ auf eine Monatskarte möglich ist - das heißt statt der AGH-Karte (39,80), müsste ich mir eine reguläre Monatskarte (~70€) kaufen, was bei mir nicht drin is.
    Da ich damit nichts anfangen kann, bin ich wieder zum Amt - nach dem 3. Anlauf (da der Laden in letzter Zeit öfter unplanmäßig geschlossen hatte) habe ich jemanden erreichen können - und habe ihnen den Fehler mitgeteilt. Mir wurde gesagt, dass mir nun die richtige Karte zugeschickt würde, doch ich warte nun schon wieder seit ca. einer Woche.
    Problem: Ich bekomme über diese "Schulische Maßnahme" eine Aufwandsentschädigung, die ich benötige, um davon zu leben, da das Arbeitslosengeld grade eben für Miete und anfallende Kosten langt. Ich bekomme nicht einmal die volle Miete, da ich ja noch unter 25 bin und somit eigentlich noch bei meiner Mutter wohnen müsste. :mad: Dieses ist definitiv nicht möglich!


    Fragen: Kann ich die ausfallende Aufwandsentschädigung beim Amt einfordern, da es mir seit Wochen - auf Grund der Unfähigkeit des "Jobcenters" mir eine AGH-Karte zu zuschicken - nicht möglich ist die Schule zu besuchen?
    Und ist es berechtigt zu sagen, dass mir nicht die Zahlung der kompletten Miete zusteht?


    lg :o

  • Hallo,


    ich denke du solltest nochmal zum Jobcenter gehen und darauf bestehen, dass du die Diferenz zwischen dem Fahrgeld, das du momentan zahlen müsstest, und der AGH-Karte, ausgezahlt bekommst.
    Verlange zur Not den Teamleiter. Dann kannst du wieder zur Maßnahme fahren.
    Wahrscheinlich wirst du die Aufwandsentschädigung nicht erstattet bekommen, denn du hattest ja keinen Aufwand.


    Wegen der Miete: Wieviel weniger wird denn gezahlt? Ein Teil des Warmwassers wird generell nicht gezahlt, das sind aber nur 10 bis 20 €, je nach dem.
    Ist deine Wohnung denn angemessen und vom Jobcenter genehmigt worden? Wenn ja, und dir ein größerer Teil der Miete nicht gezahlt wird, stelle einen Überprüfungsantrag.
    Denn Fakt ist, wenn du mit Zustimmung des Jobcenters eine eigene Wohnung bewohnst, muss es natürlich auch für die Kosten aufkommen.


    LG, Jalale.

  • Erstmal vielen Dank für die Antwort. :)


    Es ist mir leider wirklich nicht möglich Geld für eine reguläre Karte zu verauslagen, denn ich habe grade noch 40€, die ich für die eigentliche Karte zurückgelegt habe.
    Somit bleibt mir nichts anderes übrig, als so lange weiter zu "nerven", bis ich die benötigte AGH-Karte ausgehändigt bekomme.


    Zur Miete:
    Ich lebe schon seit längerem in meiner Wohnung (nicht erst seit dem ich Arbeitslos bin) und zahle derzeit 435€. Als ich den Antrag auf ALG II stellte wurde mir gesagt, dass nich mehr als der maximale Regelsatz von ~316€ gezahlt werden könne!?
    Ich werde mich mal bezüglich eines Überprüfungsantrag erkundigen! Danke für den Tipp! :)

  • Wenn du schon länger eine eigene Wohnung hattest bevor du ALG II beantragt hast, dann hätten sie eigentlich trotz der U25-Regelung deine Miete im angemessenen Rahmen übernehmen müssen. NAch einer gewissen Zeit darf es nämlich nicht mehr ohne Weiteres verlangt werden, dass man zurück zu seinen Eltern zieht.


    Was mich auh mal interessieren würde: Wieso bekommst du einerseits die Wohnung nicht bezahlt, andererseits aber den Regelsatz für Partner??? Ich kenne das nur, dass U25jährige dann "als Strafe" weiterhin nur den REgelsatz für über 14jährige Kinder bekommen ... oder, wenn sie ausziehen durften, halt den normalen REgelsatz (351 Euro) *verwirrtbin*


    LG,
    Jana

  • Hallo,


    ich glaub affok meint mit dem "maximalen Regelsatz" die angemessenen KdU, die nun in seiner Region zufällig 316,- für eine Person betragen...


    @ affok: Wenn es so ist, wie ich vermute, ist die ARGE nicht rechtens vorgegangen, denn sie müssen erstmal deine tatsächliche Miete übernehmen. Du müsstest dann aufgefordert werden dir eine angemessene Wohnung zu suchen und hättest dafür max. 6 Monate Zeit. Wenn du trotzdem nicht umziehst, zahlen sie nur noch den angemessen Satz.
    War das so bei dir? Oder hast du von Anfang an nur die geringere Miete bekommen?


    LG, Jalale.

  • jalale
    Ich bekomme seit dem ich arbeitslos bin den oben genannten Satz und wurde (ein Glück) nicht aufgefordert umzuziehen.


    Zu der AGH-Karte:
    Hab heute tatsächlich jemanden TELEFONISCH :eek: erreichen können. Der Herr konnte mir bestätigen, dass ich am letzten Donnerstag vor Ort war (ach was :p) und das ich angeblich am Freitag nochmal wiederkommen wollte (warum sollte ich, wenn man mir sagt ich bekomme die Karte zugeschickt???), auch konnte er mir sagen, dass die Karte eigentlich nicht zugesandt werden könne (aha?) ... warum auch immer.
    Hab denn nach n bisschen Bettelei ne Durchwahl von einem angeblich Zuständigen bekomm ...
    Besagte Nummer alle 10 min angerufen ... keiner geht ran ... 5 min am Stück klinglen lassn, plötzlich n Besetztzeichen ... :mad:
    Morgen terrorisier ich weiter ...


    ... to be continued ...


    Hab dieses unkompetenten Saftladen so satt ... :(

  • Ich verstehe nicht wieso du nicht den vollen Satz bekommst. Mein Sohn hat schon mit 21 Jahren seine eigene Whg. bezahlt bekommen + den vollen Satz. Allerdings habe ich ihn damals rausgeschmissen und hab das mit dem Allg. soz. Dienst abgesprochen. Erst bekam er ein Pensionzimmer, dann eine möbilierte Whg. bezahlt. Seit Jan. 09 habe ich ihm leider erlaubt wieder bei mir zu wohnen. Er ist von 3 Ausbildungsverhältnissen gekündigt worden. Er ist jetzt 100% sanktioniert, aber die Miete und Hzg. werden weider bezahlt. Ich bekomm sie mit überwiesen. Er bekommt aber trotz Sanktion sein Kindergeld (habe es abgetreten) und Essensgutscheine. Im April gibt es ja sogar noch 100 € Kinderbonus.
    Hast du Kindergeld beantragt? Wenn du Ausbildungssuchend bist steht dir Kindergeld bis zum 25. LJ zu.
    Ich hoffe das hilft dir weiter.