Zuflussprinzip

  • Ende Mai wird meine Rente zum ersten Mal (für den Monat Mai) von der Rentenversicherung auf mein Konto überwiesen. Die ARGE hat mir erklärt, da sie nach dem Zuflussprinzip arbeite, müsse sie die mir erst am Ende des Monats Mai zur Verfügung stehende Rente voll für den Monat Mai anrechnen. Sie zahlt keine Miete für diesen Monat an den Vermieter sondern nur noch 414 € ffür mich und meine drei Kinder direkt an mich. Ich solle den Vermieter fragen, ob ich die Miete mit NK bei Renteneingang zahlen darf. Dann habe ich aber fast nichts mehr, um die Juni-Miete begleichen zu können. Das würde dann ja immer so weiter gehen. Zahle ich die Miete und Nebenkosten sowie Strom und Telefon Anfang Mai von den 414 und dem Kindergeld, haben wir nicht mehr genug zum Leben. Ich möchte ab Juni für meine Kinder und mich wieder allein sorgen, bin daher auf die Ende Mai eingehende Rente angewiesen. Darf die Arge tatsächlich so vorgehen? Über hilfreiche Tips wäre ich sehr dankbar.

  • Wenn deine Rente im Mai auf dein Konto geht ist es leider so das dir dann für diesen Monat keine oder weniger Leistung zusteht.Du kannst nur versuchen da das Geld ja erst am Ende des Monates kommt mit deinem SB sprechen ob sie die Mietzahlungen noch leisten und du diese dann in Raten zurückzahlst.Vielleicht machen sie es ja aber müssen tun sie nicht.