Unterhalt bei Auszug

  • Hallo,


    eine Frage welche mich sehr interesiert. Ich bin seit 2 Jahtren geschieden. Meine EX wohnt seit dem 01.01.2009 allein in einer 4-Raum-Wohnung, da unsere Tochter mit ihrem Freund eine eigene Wohnung bezogen haben. Er ist Student, sie jedoch wartet auf einen Studienplatz. Bisher habe ich nur den normalen Unterhalt überwiesen. Jetzt sagt sie, dass ich den UNterhalt so zahlen muss, als ob sie studiert. Welchen Unterhalt muss ich nun wirklich zahlen? Kann mir einer einen Tip geben? Danke für Eure UNterstützung.


    Sepp

  • Also erstmal: Wie alt ist denn deine Tochter? Ich glaube nicht, dass du jetzt mehr Unterhalt zahlen mußt, weil sie sich entschlossen hat, aus dem Elternhaus zu ziehen. Sie mußte es ja nicht zwinend tun, denke ich (es sei denn, der Studienort liegt ganz woanders). Der Unterhalt für das Kind errechnet sich nach deinem Einkommen. Wenn du sehr gut verdienst, erhält sie vielleicht daneben kein Bafög, anderenfalls aber könnte sie auch Bafög beantragen. Auch das Bafögamt möchte dazu die Voraussetzungen prüfen, also wieviel sie von dir bekommt. Wenn sie "nur" deinen Unterhalt bekommt, kann sie zusätzlich Wohngeld beantragen. Aber um alles genauer beantworten zu müssen, bräuchte man mehr Angaben von dir, so gibt es noch zu viel "wenn" und "aber". (Übrigens müßte - wenn sie es aufbringen kann - weiterhin auch die Mutter ihren Beitrag zur ersten Ausbildung/Studium leisten.)


    Ach ja - und falls ihr bzw. deine Tochter das noch nicht getan hat, sollten ihre Ma und sie beim Arbeitsamt/Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag betreffend das Kindergeld stellen. Dann wird es direkt an sie, nicht mehr an die Mutter überwiesen.


    Gruß. Lirafe