darf letzter Lohn vom Februar (Bedürftigkeit ab März) angerechnet werden?

  • Hallo, kann mir jemand helfen? Waren heute bei der Arge wegen Fortzahlungsantrag. Die Dame fischte sich einen Kontoauszug vom 13 Februar heraus wo die letzte Lohnzahlung meines Mannes drauf war. Erlaubt sind ja nur die Auszüge der letzten 2 Monate und das wäre bis 24.02.09. Jedenfalls sagte sie das der Lohn jetzt hinzugezogen würde bei der Berechnung des ALG II. Wir sind aber erst seit März wieder bedürftig. Wie geht das denn, ist so etwas denn erlaubt? Wir haben im Februar doch keine Leistungen erhalten wie kann sie jetzt den Februarlohn der ja eigentlich vom Januar ist (da rückwirkend gezahlt) einberechnen? Mein Mann ist offiziell ab März wieder arbeitslos.

  • Die können Auszüge auch für länger zurückliegende Zeiträume verlangen und tun das hin und wieder auch - wie man hier im Forum manchmal erfahren hat. Geld, das im Februar eingegangen ist, darf auf den März nicht angerechnet werden = Zuflussprinzip.


    Gruß. Lirafe