Einkommensanrechnung

  • Es geht um folgendes Problem. Ich bin alleinerziehend mit drei Kindern und beziehe Arbeitslosengeld II. Mein ältester Sohn ist 14 Jahre alt und Schüler in der achten Klasse. Seit ein paar Monaten trägt er Zeitungen aus. Er verdient im Schnitt ca. 56 Euro im Monat. Jetzt zieht das Arbeitsamt mir das komplette Geld ab. Ist das richtig? Ich dachte Schüler dürfen 100 Euro dazu verdienen ohne das was abgezogen wird. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen

  • Hallo, gehe in Widerspruch!! Es ist richtig, dass Kinder ab 13 Jahre 100€ dazuverdienen dürfen, ohne das es angerechnet wird. Vielleicht hat es die SB bloss in der falschen Spalte eingetragen, oder vergessen es auf der anderen Seite wieder abzuziehen. Denn manchmal wird es erst dazugerechnet und in der nächsten Reihe wieder abgezogen.
    Viele Grüße

  • Das Kindergeld wird zwar auch bei meiner Tochter angerechnet (17 Jahre alt), aber das kann eigentlich nicht der Grund sein für den Abzug in eurem Fall. Denn das Kindergeld alleine beträgt ja auch schon 164 €, und nirgends werden die über dem Betrag von 100 € liegenden 64 € abgezogen. Also ist dieses Argument m.E. unsinnig und es gäbe die Auskunft darüber, dass Jugendliche 100 € hinzuverdienen dürfen ohne Anrechnung gar nicht.


    Gruß Lirafe

  • Seit dem 01.10.05 sind Einnahmen eines unter 15jährigen (Sozialgeldempfängers) nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Betrag von 100 € monatlich nicht übersteigen, § 1 Abs. 1 Nr. 9 Alg II-V.


    Kindergeld ist kein Einkommen durch Arbeit, sondern eine Sozialleistung, die ja sowieso abgezogen wird. Kann also nicht mit Einkommen einfach zusammengerechnet werden. Ist genauso, wenn ein Erwachsener ALG1 bezieht und noch aus dem letzten Monat Geld bekommt, dann wird jedes für sich gerechnet, da beim Lohn ja noch Werbungskosten geltend gemacht werden können, was beim ALG1 und Kindergeld nicht geht. Bei unter 15jährigen können bloss keine Werbungskosten geltend gemacht werden, da dein Kind aber eh nicht über 100€ verdient spielt das keine Rolle.
    Also Widerspruch einlegen!!!!!
    Viele Grüße