Leistungsanspruch?

  • hallo.
    also ich habe folgendes problem. ich bin fast fertig mit meiner ausbildung (in meck pomm) und möchte mit meinem beruftätigen freund aus Hamburg zusammen ziehen. Ich hab aber allerdings noch keine aussichten auf einen neuen job. wir wollten das als wg laufen lassen... nun is die frage, hab ich anspruch? wenn ja welchen bzw wie viel? ich muss aber dazu sagen das ich zum stichtag 02/06 der regelung schon einen eigenen haushalt hatte. können die mich zwingen ins elternhaus zurück zu gehen?


    lg

  • Hallo,


    hast du seit dem immer einen eigenen Haushalt gehabt und momentan auch noch? Wie alt bist du denn?
    Das mit der WG ist so eine Sache, dann habt ihr nur Stress. Die kommen kontrollieren und ihr müsst wirklich alles getrennt haben.
    Ihr könnt doch angeben, dass ihr ein Paar seid, das Zusammenleben aber erst probieren wollt. Ein Jahr lang werdet ihr dann nicht als BG gewertet.
    Bei der Wohnung müsst ihr darauf achten, dass sie angemessen ist. Wie hoch die Miete sein darf, erfahrt ihr bei der zuständigen ARGE.
    Du bekommst dann 351 € Regelleistung und die halbe Miete.


    LG, Jalale.