Anrechnung der Lebensversicherung

  • Wird eine Lebensversicherung angerechnet, wenn ich diese jetzt kündige? Ich habe sonst keinerlei Ersparnisse. Es kommen auch "nur" € 2000 heraus. Da muss es doch eigentlich auch eine Freigrenze geben. Wer kennt sich damit aus?

  • Ausbezahlung einer Lebensversicherung Paragraph: Nr.: Eingestellt am: Geändert am: Gültig bis:
    § 12 10043 05.05.06 01.04.08
    Anliegen: Ein 58-Jähriger ALG II-Bezieher hat Vermögen in Form einer Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 9.000 €. Er löst diese auf und bekommt die 9.000 € auf sein Girokonto überwiesen.
    Ist dieser Geldeingang als Einkommen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen?

    Antwort: Beim Rückkauf einer Lebensversicherung wird kein Einkommen erzielt, sondern bestehendes Vermögen umgewandelt. Der Betrag in Höhe von 9.000 € war schon vor der Ausbezahlung in Form der Versicherung vorhanden - er ist nicht neu hinzugekommen; er war nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II geschützt.
    Somit handelt es sich bei dem Geldeingang um Vermögen, das genau so wie die ursprüngliche Lebensversicherung zu behandeln ist.
    In dem genannten Fall hat die Vermögensumwandlung folglich keine Auswirkung auf den Alg II-Bezug (Freibetrag: 9.450 €).
    Das gleiche gilt auch bei Auszahlung der Lebensversicherung wegen Fälligkeit. Hier ist jedoch zu beachten, dass es sich bei den Schlussüberschussanteilen um (einmaliges) Einkommen handelt.



    Nachzulesen bei www.harald-thome.de Hinweise zu SGBII


    Viele Grüße