ALG II beantragen, Partner überschuldet

  • Hallo zusammen,
    habe mich heute registriert, weil ich auf Eure HP aufmerksam gemacht worden bin und ich mich mit all den §§en überhaupt nicht auskenne. Würde mich freuen, wenn mir (weiblich, 58 Jahre) und meinem Partner (männlich, 50 Jahre, frühpensioniert) hier geholfen werden kann.


    Sachverhalt:
    zu meiner Person: Seit dem Oktober 2007 bin ich arbeitssuchend, mein Partner ist frühpensioniert und zugleich überschuldet. Im Moment bin ich arbeitsunfähig geschrieben aufgrund privater Belange. Wenn ich aus der AU (Arbeitsunfähigkeit) wieder gesund geschrieben werde, stehe ich wieder zur Verfügung, einen Job, soweit man mit 58 Jahren noch einen bekommt, anzunehmen.


    zu meiner Situation: Da mein Partner total überschuldet ist bekommt er kein eigenes Konto und so lasse ich seine Pension auf mein Konto überweisen. Auch weitere Zahlungen welche er hat, laufen über mein Konto, d.h. auch Zahlungen an DEW (420 E/mtl), GEZ u.v.m. habe ich auf mich umschreiben lassen und gehen von meinem Konto ab. Die Miete bezahle ich monatlich bar an den Bruder von meinem Partner, weil ich in dessen Haus 2 Zimmer bewohne und die Nutzung der sanitären Räume und Küchenbereich teile ich mit meinem Partner, was ja durchaus normal ist, find ich. Nach aussen hin werden wir so gesehen, dass wir zusammen ein Paar sind und das Haus des Bruders bewohnen und instandhalten, die Abgaben bezahlen (Steuer usw). wir ebenfalls.


    Frage:
    Wie stelle ich jetzt - nachdem ich dann wieder gesund geschrieben bin - einen Antrag auf ALG2 - wenn doch alles über mein Konto läuft. Mein Partner bekommt kein eigenes Konto und wenn doch, dann wird ihm alles weggepfändet, wenn es auch aufgrund neuester Ergebnisse anderslautend sein soll. Wird die Pension von meinem Partner mit angerechnet und habe ich Erfolg auf Zuschuss oder was habt ihr für Ideen für mich? Bin über jede Antwort dankbar


    MfG
    Pendra

  • Hallo Pendra,


    dass die Einnahmen deines Partners auf dein Konto geht, ist nicht relevant. Es würde sowieso mit angerechnet werden.
    Du kannst online einen ALG II- Rechner benutzen.
    Hast du mit dem Bruder einen Mietvertrag? Wenn nicht, bekommst du keine KdU bezahlt und dann besteht vielleicht kein Anspruch.


    LG, Jalale.