mehrere Probleme

  • Hallo,


    ich hatte letzten Monat schonmal hier geschrieben, aber leider hat sich noch immer nicht viel geändert.


    Kurz nochmal zur Situation;
    Mein Freund und ich mussten aus unserer alten Wohnung ausziehen, da der Mietvertrag nur ein Zitmietvertrag war. Die Wohnung war komplett möbliert und somit für unseren Start ideal, denn ich habe mich im Jan. 08 von meinem Mann getrennt, der damals alle Möbel mit in die Beziehung brachte und mein Freund zog direkt aus seiner Elternwohnung mit mir zusammen. Also hatten wir keine Möbel und diese möblierte Wohnung war optimal. So, letzten Dezember wurden wir beide aus betrieblichen Gründen gekündigt, im selben Monat wurde ich schwanger. Zum 01.04 mussten wir dann in eine neue Wohnung.


    Da wir absolut keine Möbel hatten, habe ich natürlich Antrag auf Erstausstattung gestellt Anfang März, der wurde dann ca. 5 Wochen später, als wir schon in der neuen Wohnung saßen, abgelehnt, mit der Begründung, dass diese nicht meine erstbezogene Wohnung wäre ( also nach Auszug aus meiner elterlichen Wohnung) . Ich habe daraufhin sofort Widerspruch eingelegt. Der ging am 07. April raus - seitdem keine Reaktion darauf.
    Die Dame, die nämlich für unsere Bedarfsgemeinschaft zuständig ist, ist nie da. Entweder sie ist krank oder sie ist eben einfach nicht im Hause. So wie momentan. Wenn ich also ein Anliegen habe, dann muss ich zu ihrem Kollegen, der von allem natürlich angeblich kaum einen Plan hat, da er unsere Akte ja nicht kennt. Er schaut dann in diese Akte und versucht uns zu helfen, aber der häufigste Satz, der dann kommt, ist: "Da kann ich Ihnen leider auch nicht viel zu sagen, denn eigtl bearbeite ich Ihren Fall ja gar nicht". Also nur so vage Aussagen. Auch auf die Frage hin was mit meinem Widespruch ist, kann er mir nichts sagen. Ja, hallo?? Dass ich schwanger bin, interessiert anscheinend keinen und dass wir ohne Küche dasitzen auch nicht. Wir können froh sein, dass wir ein Bett haben. Die Hälfte unserer Wohnung kann man nicht bewohnen - da einfach keine Möbel da sind!!! Kann es denn sein, dass sich niemand verantwortlich fühlt für uns und niemand die Arbeit unserer Bearbeiterin macht, wenn sie nicht da ist und alles liegen bleibt?? Ich verstehe das einfach nicht... .
    Mein nächstes Problem: Mein Freund bezieht nun ALG I, da dieses aber nicht seine Lebenshaltungskosten decken, auch ALGII. Bei mir hat es mit ALGI ein wenig länger gedauert, weil ich mit meinem Arbeitgeber noch im Rechtssteit bin. So, nun ist es ja so, dass man ALGII am Anfang des Monats für diesen bekommt, ALGI bekommt man Ende des Monats rückwirkend für diesen. Und ich bekomme erst ab diesen Monat ALGI, d.h. , es wird mir erst am Ende des Monats ausgezahlt. Für letzten Monat hab ich grad mal um die sechzig bekommen, da der Rest an die ARGE ging, als Rückerstattung. D.h. , mein Freund und ich haben für diesen Monat praktisch sein ALGI (knapp 500) mein ALGI (knapp 60) und den Rest ALGII ( 250 knapp) , der aber sofort an unsere Vermieterin gegangen ist. Von dem Rest müssen wir die restliche Miete zahlen (nochmal knapp 250) und über den kompletten Monat kommen. Wie soll das denn gehen??? Der Kollege unserer Bearbeiterin meinte, ich würde ja dann Ende des Monats mein ALGI für diesen Monat bekommen und dass das rückwirkend gezahlt wird - dafür könne er ja nichts. Ich frage mich, wie wir Rechnungen etc zahlen sollen und wovon wir diesen Monat leben sollen. Dazu kommt halt die leere Wohnung...


    Kann mir jemand Mut machen ??? Ich verzweifel bald...
    Achja und noch eine Frage. Kann ich mich von der GEZ befreien lassen als ALGII Bezieher? Und ist es richtig, dass ich Strom (50€) jeden Monat auch noch selber zahlen muss?
    LG
    Sulinja

  • Hallo,


    Lohn und Gehalt werden übrigens auch rückwirkend gezahlt. Daher hat sich bei euch eigentlich zum Zahltermin nichts geändert. Den ALG-II-Anteil bekommt ihr sogar am Monatsanfang. Wenn eure SB nicht erreichbar ist, direkt beim Sachgebietsleiter vorsprechen. Hilft zu 99 %. Von der GEZ könnt ihr auf Antrag befreit werden. Formulare findet ihr dort (GEZ) online. Strom muss immer aus dem Regelsatz selbst bezahlt werden. Bei Familienberatungsstellen (DRK, Caritas usw.) kannst du die Erstausstattung für das Kind über die Mutter-Kind-Stiftung beantragen.

  • An den Zahlungsterminen kannst du nichts ändern.Was deine Wohnung betrifft solltest du dir einen Termin geben lassen in der ARGE und dort auch angeben das die zwar nicht deine erste Wohnung ist aber die erste Wohnung möbliert gemietet wurde und du somit noch keine eigenen Möbel hattest.Also ist eine Erstbeantragung von Möbeln durchaus gerechtfertigt.Was deinen immerzu kranke SB angeht so verlangt beim zuständigen Teamleiter eine andere SB.Das steht euch zu.

  • Was den Widerspruch angeht: Die lassen sich gerne Zeit, unser Widerspruch ist inzwischen seit einem halben Jahr in Bearbeitung und ich werde morgen früh beim Amtsgericht vorbeigehen und mich erkundigen, wo und wie ich Untätigkeitsklage stellen kann ...


    Also, setzt euch zu eurem SB oder noch besser beim Teamleiter ins Büro und verlasst es erst wieder, wenn man euch zumundest darlehensweise Geld für die Erstausstattung gegeben hat (gegen die Rückzahlung kann man danach ja Widerspruch einlegen, hauptsache, ihr habt erstmal Geld in der Hand).


    Ansonsten mal in den Anzeigenblättern eurer Region schauen, wir haben schon ein paar gut erhaltene Möbelstücke umsonst bekommen. Manche Leute sind einfach froh, wenn man die Sachen selbst abholt und sie sie nicht selber entsorgen müssen.


    LG,
    Jana

  • Untätigkeitsklage reichst du beim Sozialgericht ein. Weißt du eigentlich, wieviel Verfahren bei so einem Sozialgericht anhängig sind? Die ARGE wird aufgefordert einen Bescheid zu erstellen. Über das Ergebnis des Bescheides wird da noch nichts ausgesagt.