Kindesunterhalt und Selbstbehalt (2Kinder)

  • Hallo,


    ich lebe mit meinem Freund zusammen und wir haben zusammen eine kleine Tocher die 3 Jahre alt ist.
    Mein Freund ist geschieden und aus dieser Ehe hat er einen zehnjährigen Sohn, für den er bis jetzt immer 226,00€ Unterhalt gezahlt hat. Nun bezieht er seit Oktober eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und hat bis April dazu einen Nebenverdienst von maximal 400,00€ gehabt, meist nur 300,00€. Er hat bis ein schließlich April die 226,00€ weiter bezahlt. Anfang April hat er dann die für den Nebenverdienst aus wirtschaftlichen Gründen die Kündigung bekommen. Darauf hin haben wir dann seiner Ex-Frau einen Brief geschrieben und ihr mitgeteilt, dass wir keinen bzw. keinen vollen Unterhalt mehr zahlen können. Sie war dann beim Jugendamt und hat dann gestern abend meinem Freund telefonisch mitgeteilt, dass sie keinen Unterhaltsvorschuss bekommt, weil sie mittlerweile wieder verheiratet ist. Nun könne sie uns ja verklagen, was sie aber nicht will. Aber auf diese Aussage kann man sich nicht wirklich verlassen. Und wenn mein Freund nicht zahlen will, dann entzieht sie ihm das Sorgerecht....Mit der Frau kann man nicht normal reden....


    Wir hatten uns schon mal bei unserem Jugendamt erkundigt (der Sohn wohnt jetzt in einem anderen Amtsbezirk), aber die dürfen ja keine Rechtsauskunft geben, weil sie ja den Rechtsanwälten nicht die Arbeit wegnehmen dürfen.


    Jetzt ist es mittlerweile so. Mein Freund bekommt netto 733,83€ Rente wegen voller Erwerbsminderung, befristet bis Juni 2011. Sein Arbeitgeber hat ihm einen neuen Arbeitsvertrag angeboten, d.h. er verdient im Moment 200,00€ im Monat.


    Bei Nichterwerbstätigkeit müssen einem ja 770,00€ Selbstbehalt bleiben.


    Einkommen
    Rente 733,83€
    +Nebenverdienst 200,00€
    ________
    933,83€


    - Selbstbehalt 770,00€
    ________
    163,83€


    Also wären 163,83€ die für Unterhaltszahlungen herangezogen werden können. Nun ist unsere Frage gehen die 163,00€ komplett an den Sohn oder muss unsere Tochter auch berücksichtigt werden. Wir leben ja zusammen, aber trotzdem muss unsere Tochter ja auch was zustehen oder?Wenn ja zu gleichen Teilen?
    Wenn wir die 163,83€ durch 2 teilen, würden ja rund 82,00€ übrig bleiben...
    Ich bin selbst Studentin und wir können schon jeden Cent gebrauchen...


    Wir wollen morgen nochmal beim Jugendamt anrufen, in dem Bezirk, wo der Sohn jetzt lebt und fragen, ob man uns da weiterhelfen kann. Wir möchten ja was zahlen, soweit es uns möglich ist, Von irgendwas müssen wir ja auch leben.


    Muss das Jugendamt den Unterhalt neu berechnen? Der Unterhalt von 226,00€ ist ja auch vom Jugendamt berechnet worden.


    Einen Anwalt nehmen, können wir uns auch nicht, weil dazu auch kein Geld da ist.


    Aber vielleicht hat ja jier jemand einen Tipp.


    MfG
    Miro

  • Ihr solltet euch beim Jugendamt beraten lassen aber es muß bei der Unterhaltsberechnung auch eure Tochter berücksichtigt werden und nicht nur der Sohn.Das Sorgerecht kann sie deinem Mann gar nicht entziehen das hat mit den Unterhaltszahlungen nichts zu tun denn der Sohn hat auch ein Recht auf seinen Vater.

  • Hallo zusammen,


    Sollte nicht das Jugendamt den Unterhalt für beide Kinder neu festlegen können, müsstet ihr das bei Gericht durchsetzen.
    Im Hinblick auf eure Finanzen könnt ihr euch dafür bei dem für euch zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen, mit dem ihr zu einem Rechtsanwalt eurer Wahl gehen könnt, der dann alles notwendige einleitet.