welchen anspruch bei erstattung bon bab?

  • hallo


    ich wurde am 04.03. gekündigt und mich auch gleich arbeitssuchend (weil au) gemeldet und gleichzeitig angegeben das ich bab beziehe und er hat das auch im computer vermerkt. am 01.04. habe ich dann erst mein krankengeld in höhe von 215,28 überwiesen bekommen und meinen restgehalt für märz mit scheck vom 28.03. aber wertstellung vom 04.04. von 38,14. außerdem habe ich für märz und april noch 342 euro bab bekommen.


    jetzt hab ich heute von der babstelle einen aufhebungs und erstattungsbescheid bekommen obwohl ich am 20.04. extra nochmal angerufen habe!


    muss das sozialamt jetzt für die zeit der erstattung mir das geld zahlen denn ich habe ja nicht das geld das alles zu erstatten? ist klar das ich das dann von dem geld erstmal erstatte! bekomme auch noch kindergeld bzw wird meinen ellis überwiesen.


    muss auch dazu sagen das ich 225 miete inkl nebenkosten und 40 euro gas bezahle.


    vielen dank schonmal im vorraus