Gez

  • hallo erstmal...ich lebe mit zwei weiteren personen in einem haushalt...also in einer wg.
    eine von denen ist noch auszubildene und hat unwissend GEZ beantragt.
    die weitere person und ich beziehen alg 2,und von der anderen mitbewohnerin wurde schon ein befreiungsantrag gestellt,der allerdings schon bestättigt ist.
    meine frage ist nun...muss die auszubildene trotz befreiung im haushalt GEZ zahlen???

  • Ja, sofern sie eigene Rundfunkgeräte besitzt. In einer WG muss grundsätzlich jeder für seine Geräte GEZ-Gebühren bezahlen.


    Bei euch kommt es also darauf an, wem die Fernseher, Radios, Internetpcs etc gehören ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • nun gut soweit hab ich das verstanden...
    aber es existieren nur im gemeinschaftsraum geräte ein fernseher und ein radio...das heisst das niemand weiter etwas in seinen rämlichkeiten hat...kannten uns schon gut bevor wir zusammen gezogen sind.
    waren uns dann einig wie es gehandhabt wird
    kann sie ihr antrag nicht wieder zurücknehmen?
    sie hat es unwissend beantragt...jemand sagte sie muss und das tat sie dann auch obwohl wir ihr sagten sie solle damit warten bis wir genaueres wissen,und nun hat sie den salat!
    was können wir tun unter solch umständen???

  • Also, wenn ihr die Geräte nicht gehören, dann teilt sie der GEZ mit, dass die Anmeldung ursprünglich doppelt erfolgte unter Hinweis auf den angemeldeten Mitbewohner einschl. Teilnehmer-Nr. und sie sich wieder abmeldet.


    Ferner können befreit werden Empfänger von BaföG, BAB und Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern leben.