Besuch von der ARGE

  • Hallo,


    hab mich gerade eben hier angemeldet und hätte da gleich mal eine Frage.
    Heute waren 2 Beauftragte der ARGE bei mir um zu schauern wie und mit wem ich wohne, da eine Nachbarin sich über mich bei der ARGE beschwert hat.


    Darf denn das Amt tatsächlich von mir verlangen, dass ich mit meinem Freund zusammen ziehen soll?
    Er wohnt in der Wohnung über mir, wir haben getrennte Finanzen und lediglich einen gemeinsamen Sohn, um welchen wir uns beide kümmern. Und genau dass wird mir angerechnet und schwupps zählen wir als Bedarfsgemeinschaft.


    Also entweder trennen oder zusammenziehen,tolle Aussichten!! !:confused: :mad:


    Lieben Gruß Diana

  • Ich glaube nicht, dass die ARGE euch zum Zusammenzug zwingen kann, aber ich stelle mir ernsthaft die Frage, warum ihr nicht zusammenwohnt, wenn ihr einen gemeinsamen Sohn habt und ja offensichtlich zusammen seid. Gibt es dafür einen guten Grund, oder seid ihr nur auf die staatlichen Leistungen aus???

  • Hallo Jana,


    Deine Frage ist berechtigt.
    Wir haben unsere Erfahrungen zum Thema zusammenwohnen schon einmal gemacht und ich hab keine gute Erinnerungen daran.
    DasProblem ist, er kann nicht sonderlich gut mit Geld umgehen und ich hab keine Lust ihm das beizubringen,was mit 43 Jahren eh sinnlos ist.
    So sind wir jeder für sich in seiner Wohnung und damit fahren wir ganz gut.


    Was die Zukunft bringt weiß ich bis heute auch noch nicht.Fakt ist dass ich eigentlich mit meinen Kindern (2) alleine wohnen möchte.Aber wie gesagt die ARGE stößt sich an dieser Art der Partnerschaft und es kann nun passieren, daß mein Freund mit in die BG reingerechnet wird.


    LG Diana

  • Hallo Diana!


    Die ARGE kann Euch nicht dazu zwingen! Klipp und kalr un d @ Jana 1987 - finde Deine Bemerkung ungeheuerlich!


    Neid, Neid, Neid !!!


    @ Diana, zum einen bestehen getrennte BG's und mit Recht berufst DuDich auf eine klare diesebzügliche Feststellung: nämlich das keine Bereitschaft für ein gegenseitiges Einstehen gegeben ist, gemeinsames Kind hin - gemeinsames Kind her! Wem das nicht passt - dem passt es eben nichtz und dieses Denuntiantentum was sich immer mehr in Deutschland breit macht basiert einfach auf der Basis das "Nichtskönner denen es immer noch recht gut geht, Angst haben auf ein Niveau abzurutschen, was Ihnen tagtäglich vor Augen liegt und vor dem sie sich mit alllen ( eben auch aus anderer Sicht unfairer Mittel bedienen) schützen und um dies zu verhindern glauben diese Menschen sich besser darstellen zu müssem - dieser Scheiss funktioniert ja immer , aber ein altes Sprichwort sat wenn zwi sich streiten freit sich der Dritte in dem Fall dann die ARGE!


    Solchen Menschen gehört eins auf die Schnauze!!!! Sie sollten sich erst mal um den Mist vor >Ihrer eigenen Tür kümmern, aber da klettern sie drüber weg und lenken durch assozialesHandeln von Ihren eigenen Unzulänglichkeiten ab! Die Leute aus den ehemaligen Bundesländern können ien Lied davon singen, aber die aus dem Westen sind genau so primitiv!!!!


    Wenn auch nur einer von Denenetwas Hin hätte wäre ihm aufgefallen das die "Reichen" sich nie gegenseitig anscheissen, egal was passiet !!!


    Du musst die von der ARGE auch nicht ohne vorherige Anmeldung in die Wohnung llassen, denn nur wenn man Dir vorsätzlichen Leistungsmissbrauch unterstellt besteht ein Grund zur örtlichen Überprüfung,konfrontier sie damit und dann sagste erst mal Du möchtest Deinen Anwalt hinzu ziehen!


    Und den restlichen Müll darfste getrost vergessen! Nieman kann Dich zu einer BG mt dem Freund zwingen selbts wenn auch der ALG II Bezieher ist!

  • Horst
    Ehrlich, ich möchte dich ja eigentlich verstehen, aber dieses "Neid, Neid" usw. kommt so regelmäßig in deinen Beiträgen vor. Und dieses Mal, (wirklich ohne jeden Zynismus oder dergleichen) habe ich nach deiner Antwort an Jana:


    "un d @ Jana 1987 - finde Deine Bemerkung ungeheuerlich! Neid, Neid, Neid !!!


    deren vorangegangene Nachricht noch einmal gelesen. Man kann ja vielleicht irgendwas hineininterpretieren, aber woraus schließt du auf Neid? Weder kann ich das in Janas Nachricht lesen, noch wüßte ich, worauf man überhaupt neidisch sein könnte anhand der Schilderung von DianaS73.


    Eine normal gefasste, einfache Erklärung von dir dazu wäre wirklich mal ganz gut.


    Gruß. Lirafe

  • @ Horst: Ich bin nicht neidisch und ich habe Diana auch nicht angegriffen, sondern verwundert nach dem Grund gefragt. Und ja, mir ist auch durch den Kopf geschossen, dass da eventuell einfach nur soviel Geld wie möglich abgezogen werden soll, in dem Fall hätte ich hier keine weiteren Beiträge mehr zu geschrieben und auch dieser Person nicht mehr geholfen. Da Diana mir ihre Situation (danke) erklärt hat, weiß ich jetzt, dass sie in der Tat einen guten Grund dazu hat und werde ihr auch weiterhin gerne helfen.


    @ Diana: Wenn ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und nicht gemeinsam wohnt hat in meinen Augen die ARGE auch kein Recht, euch eine BG zu unterstellen. Allerdings ist euer Fall recht speziell und wenn die ARGE euch Probleme macht, würde ich direkt zu einem Anwalt gehen und mir dort Rat holen.


    Viel Glück!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Das ihr ein gemeinsames Kind habt heißt ja noch lange nicht das ihr auch zusammenleben müßt.Die ARGE kann euch das nicht vorschreiben und wenn ihr eben in einem Haus zusammenwohnt so hat doch jeder seine Wohnung und das ihr euch gemeinsam um das Kind kümmert kommt ja schließlich dem Kind zugute und sollte doch auch so sein.Ich würde auf alle Fälle einen Anwalt zu Rate ziehen und gegen eine Annahme zur BG klagen.