BWA Gewinn, der keiner ist

  • Hallo,


    ich bin neu hier und erhoffe mir doch Hilfe.


    Mein Mann ist selbst ständig, wobei der Betrieb eigentlich keinen Gewinn macht! Ist ne laaange Geschichte.


    Jedenfalls sagt die BWA für ein viertel Jahr einen Gewinn von 1000 € den es eigentlich nicht gibt.


    Wir müssen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machen und da werden die ganzen offenen Rechnungen (das sind ne Menge) nicht mit angerechnet.


    Trotzdem werden Ihm jetzt 700 € als Einname angerechnet, die er ja auch nicht hat.


    Genau so steht auf dem Berechnungsbogen ein Bedarf von 325,00 € statt wie ich überall lese 351 € .
    Kann mir einer sagen wie das sein kann???


    Sind die Regelungen unterschiedlich was Ost und West angeht, habe echt den Eindruck?!


    Naja meine Hauptfrage ist, was schreibe ich dem Amt wegen der BWA, weil es gibt jetzt eine schriftliche Anhörung.


    Also was auf dem Papier steht, ist in Wirklichkeit NULL!!


    Wir haben zwei Kinder, noch so zur Info.


    Ich hoffe mir kann jemand helfen. Danke

  • 1.
    Wer hat die Betriebswirtschaftliche Auswertung erstellt? Habt ihr selbst sie erstellt oder gibt es einen beauftragten Steuerberater? Normalerweise werden in dem Fall, wenn ein Steuerberater die Richtigkeit der Angaben versichert, die Auswertungen anerkannt.


    Wenn auf dem Papier nun mal 1000 € als Einnahme im vergangenen Vierteljahr stehen, kann das Amt nicht weniger als Grundlage zur Berechnung nehmen, wie denn auch?


    2.
    Bei dem Bedarf wird unterschieden zwischen dem Bedarf Alleinerziehender und solchen, die sich Pflichten teilen könnten.


    3.
    Die Regelsätze sind nicht unterschiedlich in Ost und West.

  • Komisch, antworten geht nicht,zitiren ja


    Ja es ist von einem Steuerberater gemacht die BWA, aaaber


    die Jahre zuvor was es keine EÜR sondern doppelte Buchführung oder so, heißt alle unbezahlten Rechnungen sind mit eingeflossen, heißt das Endergebnis war viel niedriger.


    Mir geht es darum dem Amt das so rüber zubringen, denn da weiß der eine nicht was der andere tut.

  • Teufelchen4u,


    in der Buchhaltung gibt es 2 Arten. 1x die Bilanz dort werden alle Forderungen(Rechnungen die eure Kunden bezahlen müssen) und alle Verbindlichkeiten (Rechnungen die ihr bezahlen müßt) gleich in die Berechnung des Gewinns oder Verlustes mit einbezogen. Ganz egal ob bezahlt oder noch offen.
    Das andere ist die Einnahme-Überschuß-Rechnung (EÜR) dort errechnet sich der Gewinn oder Verlust aus den tatsächlich bezahlten Forderungen und Verbindlichkeiten. Hier werden offene Rechnungen nicht berücksichtig.

  • Wenn die BWA vom Steuerberater, die jetzt als Grundlage der Berechnung für euch dient, falsch ist, wie du sagst, solltest du das mit deinem Steuerberater klären. Eigentlich erstellt der die Aufstellungen anhand der ihm von euch vorgelegten Unterlagen. Die bei der Berechnung offenen Rechnungen werden ebenso nicht berücksichtigt, wie beispielsweise offene Außenstände, vielleicht ist dabei etwas fehlgelaufen.


    Allerdings verstehe ich nicht, wie das Amt, selbst wenn der Steuerberater für das Vierteljahr einen "Gewinn" von 1000 € errechnet hat, auf die 700 € (monatlich ?) kommt. Gibt es dazu einen Anhaltspunkt, eine Erläuterung?

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  • Also das ist mir neulich auch - sozusagen "angedroht" worden, dass - wenn ich entweder die Anlage EK (Einkommen) nicht ausfüllen lasse vom Arbeitgeber oder keine konkrete Einkommensschätzung (da ich selbständig bin - eigentlich) abgebe. "Wenn Sie nicht angeben, muss ich das Einkommen schätzen!!"


    Dabei hatte ich auf der Anlage EK geschrieben, dass ich kein Arbeitseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (wie die wissen) habe, und wie die weiter wissen, derzeit nichts schätzen konnte/kann, da ich (wie die auch anhand von Gutachten wissen) auf nicht absehbare Zeit krank bin, operiert werde/inzwischen wurde etc.


    Das geht so nicht. Wenn die einfach schätzen, sofort Widerspruch einlegen und mit den Unterlagen hin, persönlich vorsprechen. (Was sonst auch nicht meine Art ist. Habe es aber diesmal - relativ frisch operiert - getan , und noch mehr, von mir "gezeigt", was sonst auch nicht meine Art war..., aber ich war sauer und der Sachbearbeiterin war das unangenehm, sollte danach auf ihrem Platz sitzen und sie arbeitete im Stehen weiter.) Thema Einkommen war sofort vom Tisch. Allerdings sieht es so aus, als würde ich dadurch jetzt anderweitig hinten runter fallen. Aber das wird bei euch nicht der Fall sein. Vielleicht sollt ihr deswegen "vorsprechen" und dann wird es halb so schlimm.


    Gruß. Lirafe


    Nein da steht nur drauf geschätztes Einkommen, vorher waren es 300 Euro geschätztes Einkommen.

  • Hallo, da sträuben sich bei mir a bisserl die Haare, wenn ich das so lese. BWA und EÜR schließt das eine nicht aus, trotzdem gilt es zu unterscheiden. Als Kleinunternehmer genügt eine EÜR, Einnahmen und Ausgaben sind hierbei gegenüber zu stellen, was dabei übrig bleibt ist entweder Gewinn oder Verlust.
    Eine doppelte Buchführung und Bilanz als Kleinunternehmer ist Quatsch, nützt nur dem Steuerbrater und schadet dem Geldbeutel.

  • @ Catweezel ---.Bravo endlich mal einer der Ahnung hat! Ich antworte auf das teilweise idiotischen Antworten schon gar nicht mehr,, aber in deisem Fall haste mal Zuspruch verdient - ich krieg dafür dann wieder Therapie Hilfe Gratis von den Großunternehmern die hier bisweilen echt die Situation erkennen und verbessern helfen! .-)

  • catweezel und Horst - Teufelchen4u hat an keiner Stelle geschrieben, wielange ihr Mann schon selbständig ist. Es kann gut sein das er in der Anfangszeit so hohe Umsätze hatte, dass er nicht unter die Kleinunternehmerregelung gefallen ist. Das kann keiner von uns hier beurteilen. Genausogut kann es auch sein das da jemand einen Wirtschaftsplan erstellt hat für seine Selbständigkeit und einen sehr hohen Umsatz prognostiezierte. Diesen Plan muß nicht unbedingt ein Steuerberater erstellt haben.
    Ich selber habe nur versucht Teufelchen zu erklären, wo offene Rechnungen schon in die Berechnung des Gewinns bzw. Verlustes mit eingerechnet werden.
    Aber wenn ich mir Horst seinen Kommentar durchlese, bin ich eine unfähige Person und schreibe nur Müll. Danke Horst das nur du den wahren Durchblick hier hast.

  • Na bloß gut das nicht alle Menschen das selbe denken, dann wäre die Welt ja noch langweiliger wie sie eh schon ist.


    Denen es Spass macht, dem Staat auf der Tasche zu liegen, sollen Sie ist ihr Problem, ich würde lieber gestern wie morgen von dem blöden Hartz 4 wegkommen, mir geht es auf den Geist dem Amt alles erklären zu müssen, obwohl die keinerlei Durchblick haben...


    Meine eigentliche Frage war, wie ich es dem Amt erkläre das bis Ende 2008 ne Bilanz gemacht worden ist und nun nur noch eine EÜR, nichts weiter. Ich wollte wissen ob es vielleicht nen Satz oder so gibt den man mit drunter schreibt damit die einem das Geld nicht weiter kürzen.
    Denn anscheinend wissen die nicht was der Unterschied ist, für die zählt nur was ganz unten steht.!


    Danke

  • Wir haben jetzt fast Mitte 2009, warum eine Erklärung für Ende 2008? Warum wurde überhaupt dopp. Buchführung germacht? Eine Bilanz besteht u.a. aus Forderungen und Verbindlichkeiten, das ist was anderes wie Einnahmen und Ausgaben Schwer vorstellbar, daß beim Amt jemand eine Bilanz lesen kann, die wollen doch nur wissen, wie hoch ist der tatsächliche Gewinn, also die Differenz aus Einnahmen zu Ausgaben, wie es in einer EÜR steht.

  • Horst
    Was hat dich denn an den bisherigen Antworten zu diesem Thema gestört, also konkret von wem war was definitiv falsch? Vielleicht hilft auch das dem Fragenden weiter, damit er besser zuordnen und abwägen kann, weil nur diese schwammige allgemeingehaltene Kritik ihn sicher nicht weiterbringt. Und darum zu helfen, geht es dir doch?

  • letztendlich habe ich meine Antwort ja bekommen, mich stört halt immer nur das Antworten kommen die mit der eigentichen Frage nichts zu tun haben, das ist aber hier und jetzt nebensächlich.


    Ich habe meine Antwort, vielen Dank an das Forum und seinen Benutzern hier.