Reah-Kur

  • Guten Morgen ihr Lieben, wir haben für unsere Tochter eine Reha.Kur beantragt und bewillgt bekommen.:) Allerdings ist dies mit Begleitung eines Elternteils. Unsere Tochter ist 9,leidet an Asthma, deshalb mit Begleitung wegen Asthmaschulung u.s.w.. Da wir leider Hartz4 beziehen:o weiß ich nicht in wie fern ich diese Kur mit meiner Tochter antretten kann.:confused: Die Kur beläuft sich auf wenigstens 4 Wochen. Da wir unsere Ortsabwesenheit dieses Jahr schon ausgeschöpft haben (Konnte ja keiner damit rechnen das die Kur mit Erstantrag bewillt wird) habe ich einfach Angst das wir keine Leistung mehr bekommen für den Zeitraum bzw.eine Kürzung erhalten.:confused: Kann mir da jemand etwas genaueres zu sagen.DANKE.

  • Normalerweise ist man für den Zeitraum der Reha freigestellt. Zwar ist es bei euch wegen der Tochter, aber die Begleitperson muss ja nun mal mit, und daher gehe ich davon aus, dass das genauso funktioniert. Ich selbst habe vor langer Zeit, also schon im vergangenen Jahr eine Reha bewilligt bekommen, es gab aber ständig Probleme (Operation, die vorher stattfinden mußte etc.), so dass die Reha sich verschiebt. Bin seitdem freigestellt bis auf den Termin nach der Reha. Also keine Bange, es gibt sicher keine Probleme, wenn ihr alle Untelagen vorlegt.
    Gruß. Lirafe

  • Ihr solltet einfach die Kurbewilligung mit zur ARGE nehmen und die Situation erklären (z. B. dass die Begleitung eines Elternteils erforderlich ist). Wenn du selber zur Kur oder Reha müsstest, würde die ARGE die ja auch nicht auf max. 3 Wochen begrenzen können. Mein Lebensgefährte ist selber zurzeit in einer Reha, die 16 Wochen dauert und uns wurde gar nichts gekürzt.


    Deshalb glaube ich nicht, dass die Ortsabwesenheit auch auf medizinisch erforderliche Kuren und Reha-Maßnahmen anzuwenden ist.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Eine Kur hat mit der normalen Ortsabwesenheit nichts zu tun.Du müßtest doch von der Krankenkasse eine Kurzusage erhalten haben auf der auch die Begleitperson mit eingetragen ist.Diese gibst du einfach in Kopie bei deinem SB ab und fertig.Der Kurerfolg deiner Tochter hängt ja auch davon ab das eben eine vertraute Person mit anwesend ist.Außerdem wird ja die Kur von der Krankenkasse bezahlt und genehmigt da kann dir die ARGE nichts anhaben.Ist es denn eine Mutter Kind Kur oder eine Maßnahme über die Rentenversicherung??

  • Eine reha wird normalerweise nicht von der KK sondern von der RV bezahlt....


    Aber sonst hat es wirklich nichts mit der normalen Ortsabweseneheit zu tun. Es ist eine bewilligte Medinzinische Massnahme.-...

  • Danke für die Reaktionen. Die Kur läuft über den Rententräger und ich habe die schriftliche Bewilligung erhalten, es fehlt nur der genaue Termin wann e slos geht. Der kommt vom Kurort seperat. Das was ich bis jetzt so gehört habe ist das 30% gestrichen werden mit der Begründung "Ihr seit ja für den Zeitraum verpflegt und habt ein Dach übern Kopf" oder halt eine Krankschreibung für diesen Zeitraum..Aber ihr habt mir schon sehr viel mut gemacht das es doch anders ist und wir das bisschen Geld weiter bekommen..DANKE:)

  • Hallo dropsy,


    soweit ich weiß, dürfen sie die Verpflegung bei stationärer Unterbringung gar nicht mehr anrechnen und daher auch kein Geld mehr kürzen.


    Liebe Grüße und alles Gute für deine Tochter,
    Jana

  • Vielen Dank Jana, bei dir steht NICHT mehr, war das mal so?? Ich werde mich einfach überraschen lassen. Sobald ich den genauen Termin habe werde ich zum Amt fahren und schauen was raus kommt.
    Schönen Abend noch..LG

  • Ich weiß nicht, ob es vom Gesetzgeber so angedacht war, aber es wurde so praktiziert. Was ich mitbekommen habe, wurde die Grundlage dafür - oder die Auslegungsrichtlinie oder was auch immer - zum 1.1.2009 geändert. Inzwischen dürfen sie es also definitiv nicht mehr. Sollten sie es dennoch versuchen, in Widerspruch gehen. Wir selbst hatten auch mit einer Kürzung gerechnet, bis ich davon gehört habe. Aber glücklicherweise mussten wir uns diesmal nichts erkämpfen, da nichts gekürzt wurde.


    Liebe Grüße,
    Jana