WITWER. Rentenabfindung bei Wiederheirat

  • Mein Mann war Witwer, bis wir nun im Mai geheiratet haben.
    Nun soll er laut SGB VI §107
    eine Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwern erhalten
    :)
    SUPER !!! Das wären nämlich in unserem Fall rund 6000-7000Euro
    die wir auch dringend bräuchten.


    Nun aber die Frage die bisher keiner beantworten konnte
    :confused:
    Wird dieses Geld auf Hartz4 angerechnet oder nicht?


    Ich meine das Sterbevierteljahr darf ja auch nicht angerechnet werden, da es einem anderem zweck dient .....
    und die Abfindung ist ja als Startkapital für die neue Familienplanung vorgesehen


    :eek: HILFE wir müssen einen weg finden das geld zu behalten

  • hi, SDHF,
    falls Du noch ab und zu in dieses Forum schaust, würde mich mal interessieren, wie die Sache ausgegangen ist. Ob Du etwas unternommen hast und wenn ja, was und mit welchem Ausgang. Ich stehe jetzt vor dem gleichen Problem bzw. bin schon mittendrin. Die Rentenabfindung wurde auf 12 Monate aufgeteilt auf beide Partner der Bedarfsgemeinschaft, so daß monatlich noch ein geringer Zahlbetrag
    (ALG II) übrigbleibt aber am Ende des Jahres alles aufgebraucht ist. Wie bei einer Erbschaft, wenn ich das richtig verstanden habe. Da auch der Freibetrag von 30,- Euro nicht berücksichtigt wurde, habe ich erstmal widersprochen. Hat es irgendeinen Sinn, gegen diese Art der Anrechnung überhaupt anzugehen?


    Vielen Dank für jede Antwort