zusammen ziehen etc ("neues,altes") Thema

  • Hallo ;)


    Ich habe die letzten Tage viel im Forum gelesen und hab aber nicht wirklich eine zufrieden stellende Antwort gefunden,deshalb eröffne ich einfach mal ein "neues,altes" Thema.
    Es geht darum das ich (26 und 2 Kinder 6 und 7) gerne mit meinem Partner zusammen ziehen würde.zurzeit wohne ich mit meinen Kindern in einer 3 Zimmer wohnung die dann natürlich zu klein für uns wäre.Mein Partner und ich wünschen uns noch ein gemeinsames Kind(die anderen beiden sind nicht von ihm).Und würden wenn vorher auch heiraten.Nun meine Fragen,da mein Partner über eine zeitarbeitsfirma arbeiten geht (er findet zur zeit nix anderes) und somit nur ca 874 € netto raus bekommt bekomm ich bzw wir dann noch zuschüsse?Ich habe auch schon den rechner benutzt (mehrere) und jeder hat mir was anderes gesagt,mal bekommen wir 200,dann 500 und bei nem anderem gar nix.Und der Vater der anderen beiden zahlt keinen Unterhalt und den vorschuß bekomme ich vom jugendamt nicht mehr weil ich den schon für 72 Monate bekommen habe.Also erhalte ich ihn im mom vom Arbeitsamt.
    Ich hoffe ich hab genug fakten geliefert :D
    Und das der Beitrag nicht zu lang für euch ist :p


    Liebe Grüße


    Kateena

  • Hallo Kateena,


    wenn du noch schreibst wie hoch das Brutto-Gehalt deines Partners ist und wie hoch die Miete für 4 Personen in euer Stadt sein darf (ich nehme diese dann einfach mal als eure zukünftige Miete an, oder ihr habt schon eine Wohnung in Aussicht?), kann ich es ja mit den Rechnern versuchen aufzunehmen. :)
    In jedem Fall steht euch nicht nichts zu. Regelleistungen 2 x 316 + 2 x 211 + Miete + Freibetrag vom EK - 2 x Kindergeld - netto = Leistung.
    Ich gehe nun davon aus, dass weiterhin kein Unterhalt angerechnet wird.


    LG, Jalale.

  • huhu


    danke für deine schnelle antwort
    nein wir haben noch keine wohnung in sicht
    im mom zahle ich für 3zkb ca 45qm² 370 kalt + 180 nebenkosten
    er verdient brutto ca 1273€
    wie gesagt jeder rechner hat was anderes ausgespuckt....
    bin bald verzweifelt :confused:

  • achso hier zb die berechnung wenn wir ne andere wohnung hätten und ich schon schwanger wäre


    1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
    Antragsteller (Rheinland-Pfalz):
    315.90 €
    Mehrbedarf für Schwangerschaft des Antragstellers:
    53.70 €
    Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
    315.90 €
    Kinder bis 13 Jahre:
    421.20 €
    Summe der Leistungen:
    1106.70 €


    2 Kosten für die Unterkunft
    Kaltmiete:
    450.00 €
    Heizkosten :
    150.00 €
    Summe der Unterkunftskosten:
    600.00 €


    3 Einkommen
    Erwerbseinkommen:
    1273.00 €
    Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
    -423.00 €
    Freibetrag Erwerbseinkommen:
    -287.30 €
    Kindergeld:
    328.00 €
    Summe der Einkünfte:
    890.70 €


    Berechnung des Anspruchs
    Summe der Leistungen:
    1106.70 €
    + Summe der Unterkunftskosten:
    600.00 €
    - Summe der Einkünfte:
    890.70 €
    + befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
    0.00 €
    = Ihr vermutlicher Anspruch:
    816.00 €

  • Also berücksichtigt werden muss ja eure Miete, die ihr dann zahlt. Für die Berechnung nehme ich einfach mal 600 warm an, kannst du dir dann entsprechend hinrechnen, wenn du weißt wie hoch die Miete max. sein darf bzw wenn ihr ne Wohnung habt.
    Wie sich der Bedarf zusammen setzt habe ich ja schon geschreiben. Nach meiner Berechnung habt ihr einen Bedarf von ca. 1950 €, davon werden dann Kindergeld und Lohn abgezogen. Raus bekomme ich also ca. 750 €. Das stünde euch zu bei der angenommenen Miete und wenn wirklich kein Unterhalt von der ARGE angerechnet wird.

  • Halloo :)
    auch ich habe vor, mit meinem Partner zusammen zu ziehen- jeder Rechner gibt andere Auskünfte:confused:confused:
    also ich habe ca. 1050 brutto, meine volljährige Tochter die bei mir lebt hat als Azubi 350 brutto, mein Partner ALG 2 351Euro.
    Miete ist 395 kalt, Heizkosten 90Euronen - Wohnung angemessen
    Ich selbst habe Behinderung 80% - wegen ev. Mehrbedarf???????


    Ergänzung: Kindergeld ja; Unterhalt für Tochter nein.


    Hat jemand eine (relativ genaue) Auskunft??


    Vielen Dank schon mal

  • Hallo!


    Ist bei der Eikommenslage sicher ein Grenzfall. Wenn das alles an Einkommen ist, würde ich es probieren und einen Antrag stellen. Sollte aber noch Kindergeld und/oder Unterhaltsleistungen für die Tochter zukommen, liegt Ihr wahrscheinlich über Existensminimum.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()

  • Hallo,


    @ Schrader: Wie sollen sie denn bei 1050 + 350 brutto über dem Bedarf liegen können?


    @ TinaR: Mit dem recht geringen Azubigehalt deiner Tochter wird sie ihren Bedarf nicht selbst decken können, d.h. sie wird in die BG von dir und deinem Partner gerechnet. Somit wird das Kindergeld auch angerechnet.
    Ich weiß ja nicht was ihr netto habt, ca. 800,- du und 280,- deine Tochter?! Nehm ich jetzt mal an.
    Euer Bedarf: 2 x 316 + 281 + 485 Miete + 325 + 150 Freibetrag = 1873 €.
    Davon werden abgezogen: 800 + 280 netto + 164 KG = 1244 €.
    Ich hab für euch also einen Anspruch von ca. 630 € raus.
    Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung werden nur dann gewährt, wenn sie Leistungen zur Eingliegerung erhalten (nach § 54 SGB XII), da solltest du dich nochmal erkundigen. Kenne mich da nicht aus.


    LG, Jalale.

  • Hallo!


    Also 800 netto(Mutter)+280 netto(Tochter) + 351EuroHartz4 des Partners+ 164 Euro Kindergeld sind 1595 Euro Nettoeinkommen minus 485 Euro Miete. Bleiben 1110 Euro zur Deckung des Lebensbedarfes. Da wird es garntiert nichts mit weiteren Hartz4-Leistungen.


    Schrader

    Schrader


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  • Hallo Schrader,


    was rechnest du denn da? Du kannst doch nicht das Netto-Einkommen und den ALG II- Regelsatz zusammen schmeißen. So funktioniert das nicht. Außerdem hast du die Freibeträge vergessen! Ich hab es doch vorgerechnet.
    Vielleicht erkundigst du dich mal ganz genau wie sich der Bedarf einer BG ermittelt, wenn Erwerbseinkommen besteht.


    LG, Jalale.

  • :)Hallo,
    vielen Dank an alle,die sich mit meinem Problem beschäftigt haben - besonders an "Jalale"!.
    So in etwa hatte ich bei einem ALG-Rechner den gleichen Betrag wie Du - bei anderen wieder vollkommen anders; da wurde auch nicht nach ev.Einkommen der volljähigen Tochter gefragt.
    Es sollte ja auch nicht so sein,daß wir weniger haben als vorher...(natürlich ohne die Unterkunfts -und Heizkosten für die Wohnung meines Partners - Die spart die ARGE):D:D


    MfG

  • Hallo Jalale!


    Zitat

    Du kannst doch nicht das Netto-Einkommen und den ALG II- Regelsatz zusammen schmeißen.


    Danke. Darum bin ich hier. Um noch was dazu zu lernen. Ganz klar mein Fehler! Tschuldigung!
    Viel Glück an Tina!


    Schrader

    Schrader


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