Trennungsunterhalt

  • Hallo bin neu hier,


    meine ausländische Ehefrau ist ohne Vorwarung um die Mittagszeit mit ihrer Tochter verschwunden.


    Ich habe Sie vor ca. 7Jahren kennen gerlernt und bin jetzt 5 Jahre mit ihr verheiratet. Geheiratet haben wir auf den Philippinen. Nun nach ca. 5 Jahen ist Sie verschwunden und wenn nicht die Arge einer Stadt in Westfallen sich wegen der Offenlegung meiner Vermögensverhältnisse gemeldet hätte wüsste ich nichtmal wo Sie abgeblieben ist. Kann mir da mal einer erzählen der vielleicht ähnliches erlebt hat was da jetzt auf mich zu kommt.

  • Ich vermute mal, dass deine Frau nicht gearbeitet hatte. Du schreibst "ihre" Tochter, so dass ich davon ausgehe, dass sie natürlich nicht von dir ist und du sie auch nicht adoptiert hast?! In dem Fall wird geprüft, wie deine Einkommensverhältnisse sind und ob und wieviel Unterhalt du für deine Frau leisten mußt. Solltest du das Kind adoptiert haben, betrifft dies beide. Das Vermögen ist an sich geschützt, bei der Frage danach kann es nur um die Frage gehen, ob du durch dein Vermögen zusätzliche Einnahmen hast (beispielsweise Miet- oder Zinseinnahmen, Dividenden etc.). Wieviel du in etwa zahlen mußt, kannst du dir errechnen. Im Anschluss an die Düsseldorfer Tabelle (für Kindesunterhalt) gibt es noch ein paar Hinweise zum Unterhalt für sonstige Unterhaltsberechtigte - auch Ehegatten.

  • Hallo,
    ja lang ist es her, die Arge hat gerechnet und ich soll jetzt 503Euro von ca. 1500Euro and meine noch Ehefrau abdrücken. Aber in meinem Leben hat sich nach dem abrupten Verlassen werden einiges geändert d.h. ich bin selbst schon Schwerbehindert und da sich meine Frau ja aus all ihren Verflichtungen entzogen hat bleibt ja nun alles an mir hängen. Ich habe als Sicherheitsmann wahrlich nicht unbedingt viel Verdient und da mir meine Frau zu hause einiges abgenommen hat war mir das ja auch wenn auch meisten mit großen Schmerzen möglich weil ich meiner Familie auch ein halbwegs vernüftiges Leben bieten wollte. Aber nun muß ich mich um Haus und Hof kümmern und um meine alte Pflegebedürftige Mutter kümmern, habe keine Geschwister die mich da unterstützen können. Will sagen all die Hausarbeit und Plege und dann noch 20 Nachtschichten schieben geht über meine Kräfte, ich habs im Mai noch versucht war aber im Juni schon 14 Tage krank wegen Druckstellen an meinen Bein verursacht durch die Beinprothese. Monat Juli/August gings da ich soviel Urlaub eingeschoben hab das ich auf maximal 15 Abeitstage gekommen bin hab dann im September 15 Schichten gearbeitet mit dem erfolg das das Bein wieder kaputt ist und ich Oktober, November bis in den Dezember herein wieder Krank bin, mein Gehalt hat sich duch diese Geschichte nun auf ca. 1.100Euro reduziert. Aber die Arge nimmt darauf keine Rüchsicht und fordert weiterhin die ausgerechnete Summe von dem aus dem Jahr vor der Trennung. Kann das angehen, ich schaffe das nicht alles und es wird mir alles zuviel. Von nicht Zahlen wollen kann nicht die Rede sein aber ich muss das auch alles auf die Reihe bekommen oder nicht. Und meine ausländische Frau lächelt und sagt währe nicht ihr Problem ist ja mein Land und unsere Gesetzte.

  • Wenn du deine Mutter pflegst, solltet Ihr eine "Pflegestufe" beantragen; die wird - auch nach Prüfung - zwar meist erst abgelehnt, aber nach gut begründetem Widerspruch (dabei kann man sich helfen lassen), oft bewilligt. Dadurch hättest du einen gewissen "Satz" an Pflegegeld, der beim H IV icht anerechnet wird. Ob deine Geschwister dich bei der Pflege unerstützen oder nicht, interessiert das Amt nicht. Wenn du selbst sehr krank bist und nicht mehr richtig berufstätig sein kannst, solltest du auch für dich versuchen, einen Antrag zu stellen dergestalt, dass du vielleicht nur noch ´teilerwerbstätig sein kannst, und die Differenz vielleicht auf Rentenbasis erhälst. (Das alles ist schwierig, aber nicht unschaffbar.) Wenn du dir - sozusagen - eine Frau aus dem Ausland in dein Leben geholt hast, von der du nun getrennt bist, so gelten für sie vermutlich dieselben Gesetze, wie für alle anderen hier auch. Insofern hat sie Recht und du bist für sie unterhaltsverpflichtet, nicht alle anderen hier.