vermögensanrechnung gewerbliche immobilie bei selbstständigen???

  • hallo,
    ich habe folgendes problem: da meine selbständige tätigkeit zur zeit kein einkommen abwirft, habe ich alg II-antrag gestellt. ich habe eine immobilie, die 100% gewerblich von mir genutzt wird. nun sagte man mir bei antragsabgabe, dass diese als vermögen angerechnet wird... weiss hier jemand dazu bescheid, bzw. hat damit selbst erfahrungen gesammelt??
    vielen dank im voraus!!

  • Das ist eine knifflige Frage, die scheinbar vom Gesetzgeber übersehen wurde. Es stellt sich die Frage, wie man seinen Beruf weiter ausüben soll, wenn das Büro oder die Lagerhalle weg ist. Da der Grund vermutlich in der Krise zu suchen ist, wäre, wenn die Krise vorbei ist, was wir alle hoffen, die Berufsgrundlage futsch. Das beste wäre wohl, dort einen Schlafplatz einzurichten, dann wäre das Schonvermögen :rolleyes:

  • Ich denke nicht, dass die "nur" gewerblich Immobilie zum geschützten Vermögen gehört. Wie sieht die Firmenstruktur aus? Wie demnach sieht der Mietvertrag aus? Immobilienmäßig geschütztes Vermögen ist eigentlich immer nur das, das man selbst nutzt / bewohnt, allerdings auch nur bis zu einer Grö0e von 130 qm Wohnfläche. Dem Grunde nach also zählt eine gewerblich (wenn auch in eigener Sache) genutzte Immobilie, in der man selbst nicht wohnt, nicht dazu.

  • vielen dank für eure antworten!


    handelt sich um ein fitness-studio, schwierig da zwischen den geräten oder in der sauna zu wohnen...:)
    hab ich die sachbearbeiterin aber auch gefragt, wie sie sich das vorstellt...


    ja, ohne immobilie kann ich natürlich dichtmachen...deshalb verstehe ich das auch nicht wirklich, wieso ich das als vermögen angerechnet bekommen soll? so einfach ist ein verkauf leider auch nicht, daran habe ich natürlich auch schon gedacht..


    lirafe : mietvertrag?? ist ja mein eigentum, gibt also keinen mietvertrag. ist auch grösser als 130 qm... aber das gebäude ist 100% betriebsvermögen, wird da denn kein unterschied gemacht?


    meint ihr, ich soll den antrag trotzdem abgeben und sehen, was dabei rauskommt? wird ja erstmal geprüft wegen verkehrswert abzgl. der noch vorhanden belastungen...


    freue mich auf weitere antworten!
    danke,
    mücke28

  • Also ich hatte vermutet, dass du zwar die Immobilie gewerblich selbst nutzt, doch hätte es ja auch sein können, dass du ggf. eine "Firma" gegründet hattest, beispielsweise eine GmbH, die dann das Gebäude gemietet hätte. Es gibt ja alle möglichen Varianten.


    Ansonsten bleibt es leider bei meiner Antwort vom 17.06.2009, 16:57 Uhr. Nur Eigentum, in dem man selbst wohnt, also es diesbezüglich selbst nutzt, ist gesetzlich geschützt. Der Rest zählt kaum. Ist denn das Eigentum/die Immobilie belastet, oder vielleicht teilvermietet mit langer Bindung, so dass du sie schlecht verwerten könntest?

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  • hallo,
    nein, bin einzelunternehmer...
    teilvermietet habe ich nicht. belastungen sind noch in grösserer höhe vorhanden.. soviel ich weiss, wird doch die differenz des ermittelten verkehrswertes abzgl. der belastungen dann als vermögenswert angerechnet, richtig?


    grüsse,
    mücke28

  • Na ja, das ist sicher richtig schlecht verwertbar, aber mit diesr Verwertung ist unter anderem auch gemeint ein Grundstück, das z.B. zur Hälfte jemand anderem gehört, oder vermietet ist und dergleichen. Aber es hilft alles nichts: Solange man überhaupt Vermögen hat, das zunächst verwertet werden "müßte", erhält man die Sozialhilfeleistungen meist nur auf Darlehensbasis (aber wenigstens zinslos).

  • Um die Diskussionen verwertbar ja oder nein evtl. unnötig zu machen, rechne am besten vorher mal aus, was dabei raus kommt :
    1.Verkehrswert anhand eines Gutachtens (zahlt die Arge)
    2. abzüglich Belastungen anhand von Kontoauszügen der Kreditinstitute
    Achtung : Falls im Grundbuch noch weitere Belastungen eingetragen sind, sind auch diese zu
    berücksichtigen.
    3. abzüglich Freibeträge, das sind 150,-- pro Lebensjahr + 750,- für Anschaffungen


    Die Summe daraus ist das, was man Vermögen nennt.

  • Ne, kein Gutachten selbst einholen, das kostet ´ne Menge Kohle, das macht die Arge schon selbst. Die einzige Möglichkeit, die du hast, ist die, Vergleichobjekte zu recherchieren, z.B. Immobilienangebote, die in etwa von der Größe und der Lage vergleichbar sind. Wenn die Belastungen hoch sind und es überwiegend fremdfinanziert ist, ergibt sich aus der Rechnerei wahrscheinlich kein Vermögen.