Frage! -> bab

  • Hallo,
    ich schilder mal meine Situation:


    Ich bin 20Jahre jung und wohne eigentlich bei meiner Mama und ihren
    2 Kindern (schüler) zuhause. Ab dem 1.8.2009 fängt meine Ausbildung
    als Kauffrau im Einzelhandel an.
    Ausbildungsgehalt 1Jahrca 550euro 2.Jahr 650euro und 3 jahr 720 euro Brutto.
    Das Unternehmen is ca. 10min zu Fuss erreichbar, jedoch is die Schule am andern ende der Stadt.
    Meine Mama wohnt in Recklinghausen und meine Ausbildung ist in Dresden, das sind ca 550 km
    entfernung. In Dresden werde ich mir mit meinem Freund eine Wohnung suchen, die Mietkosten teilen wir uns dann auf. Mein Freund arbeitet als Kaufmann für Versicherung und Finanzen er ist ausgelernt.


    Meine Fragen:
    - Darf ich mit meinem Freund zusammen ziehn ohne das sein Gehalt mit verrechnet wird? Oder
    müssen wir als WG zusammen leben? Wie hoch dürfen die Mietkosten sein? usw?


    - Bekomm ich Fahrkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel für die schule gestellt?


    - Muss ich das Elternhaus als 2. Wohnsitz melden um kosten erstattet zu bekommen wenn ich diese besuche?


    - Muss ich noch iwas beachten?



    Danke schonmal =)
    Zimzicke

  • @ Zimtzicke - was willst Du wissen ?


    - was Du für Zuschüsse beantragen kannst ?


    - ob Du ALG II bekommst?


    - ob Du Bafög bekommst?


    - Wo Dein erster Wohnsitz zu sein hat ?


    Nach meinem jetztigen Wissenstand sind bis Ende der Ausbildung Deine Eltern für Deine Versorgung zuständig.


    Da die Vermögensverhältnisse von Mama mit 3 Kindern nicht bekannt sind , kann man auch nichht sagen ob Mama ALG II bezugsberechtigt ist.


    Da Du eine BA-Vergütung bekommst gibt es kein Wohngeld und auch kein Bafög


    Der 1.Wohnsitz heisst ja bekanntlich Hauptwohnsitz, was besagt das man die hauptsächliche Zeit dort vor Ort verlebt (beruflich als auch privat)


    Da Du mit Deinem Freund zusammen ziehst wirst Du es schwer haben bei einer solchen Argumentation von einer WG sprechen zu können, was ein weiterer Grund wäre Leistungen nach dem ALG II zu verweigern!


    Beide Einkommen würden einen Bezug ebenfalls nicht rechtfertigen!


    Für die Fahrkarte steht Dir die Ausbildungsvergütung zu, sie soll im Grunde genau solche Dinge abdecken und nicht den Gedanken eines Einkommens für eine Arbeitsleistung aufkommen lassen es ist eine Vergütung zur Ausbildung weil das Unternehmen nach §5 Ausbildungsgesetzt für alle im Zusammenhang mit der Ausbildung stehnde Mittel aufzukommen hat, also auch der Fahrkarte!


    Summa Summarum Du wirst ja schon unterstützt, was willst Du noch mehr???


    Gruss