Hilfe ! ! bitte lesen !

  • Nicht sauer sein , dass mein Beitrag in zwei Foren erscheint - vielleicht passt es hier besser rein , daher *doppelt* :


    Der absolute Supergau ist eingetreten : meine LG ( wir heiraten im Juli ) und ich sind beide arbeitslos geworden . Ich war ganztags beschäftigt , meine LG in der gleichen Firma auf 400 € Basis ( haben 2 jährige Tochter ) Kündigungsfrist 4 Wochen - das heißt also : ab Mitte Juli stehen wir *dumm* da .
    Unser Plan ist : wir ziehen in den Wohnort meiner Eltern - erstens sind dort die Mieten billiger , zweitens könnte meine Mutter ab und zu auf die Kleine aufpassen ( vorausgesetzt wir finden beide wieder einen Job ) . Ich werde ja erstmal Arbeitslosengeld bekommen ( welches allerdings kaum reichen wird ) , kann meine LG einen Antrag auf HartzIV stellen und damit eventuell auch beim Umzug Unterstützung bekommen ?


    Da ich keine Berufsausbildung habe ( Realschulabschluss ) , wäre es jetzt eine gute Gelegenheit , diese zu machen . Doch eine Ausbilungsvergütung ist ,wie allgemein bekannt ,sehr gering . Bekämen wir dann Unterstützung in Form von HartzIV ( Mietkostenübernahme o.Ä. ) ?


    Ich weiß - viele Fragen und große Verwirrung . Trotzdem hoffe ich hier auf Tipps und Hinweise . Wie man sich sicher vorstellen kann , wissen wir z.Z. nicht , *wo uns der Kopf steht*


    LG SJ

  • Da du ja bereits weißt ab wann du arbeitslos bist mußt du erstmal einen Antrag stellen auf ALG1.Deine LG müßte einen Antrag stellen auf ALG2.Da ihr eine gemeinsames Kind habt und ja auch zusammenlebt werdet ihr als BG gerechnet.Das heißt bei der Leistungsberechnung für deine LG und eure Tochter würde dein ALG1 angerechnet werden.Eventuell müßtet ihr Wohngeld beantragen oder bekommt die Unterkunft über die ALG2 Leistungen mit.Mit dem Umzug ist das so eine Sache.Wenn ihr ALG2 Leistungen bekommt würde euch auch ein Umzug bezahlt werden allerdings müßtet ihr den genau begründen.Ansonsten müßtet ihr selbst den Umzug bezahlen und denkt daran die Wohnung muß angemessen sein in Größe und Preis.