dringende Frage wegen Unterhalt???

  • Hallo



    brauch mal dringend eure Hilfe habe im Januar meinen Antrag beim Arbeitsamt (hartz4) beantragt, da ich alleinerziehend bin schickte mich das AA zum Jugendamt damit ich Unterhaltsvorschuss beantrage, was ich auch getan habe, gestern bekam ich dann ein Brief vom JA, das mein ANtrag bewilligt wurde, NAchzuzahlen sind für die Zeit vom 01.01.09 - 31.07.09 einmalig 819€ . Der Nachzahlungbetrag wird zunächst einbehalten und mit möglichen Leistungsträgern verrechnet???????????


    so, meine Frage bekomme ich das Geld jetzt nachbezahlt oder bekommt das Geld das AA????


    ich bekomme seit JAnuar vom AA


    für mich 351€
    Regelleistung für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige 211€
    Mehrbedarf zum Lebensunterhalt 126€
    zusammen 688€


    sind in den 688€ die 117€ Unterhaltvorschuss schon mit einberechnet????
    meiner Meinung nach ja, aber jeder erzählt mir was anderes, kennt sich einer damit aus, der mir eventuell weiterhelfen kann ????


    Danke

  • Erst einmal stelt sich mir die Frage, was mit den Kosten der Unterkunft ist? Bekommst du keine, oder hast du diesbezüglich keine Ausgaben, wohnst ggf. noch kostenfrei bei den Eltern oder so?


    Zu deinen Fragen: Das Amt errechnet deinen Bedarf. (Das sind dann die 688 €, bei denen ich aber wie vorerwähnt, die Kosten der Unterkunft vermisse). Von dem Bedarf wird das Einkommen abgezogen. Das dürften in deinem Fall das staatliche Kindergeld in Höhe von 164 € sein (die in deinem Bescheid sicherlich schon auftauchen als Einkommen). Und dazu gehört natürlich dann auch als Einkommen der jetzt nachträglich bewilligte Unterhaltsvorschuss. Der wird bisher vermutlich noch nicht als Einkommen im Bescheid stehen und abgezogen worden sein?! Dann bekommst den nicht du, sondern das Amt, weil dies den entsprechenden Betrag ja dann bisher verauslagt hatte.

  • Nimm dir doch einfach mal jetzt gleich deinen Bescheid vor und sieh nach in der Einkommensspalte, was dort steht, also ob außer den 164 € staatlichem Kindergeld noch etwas steht. Da ich jetzt nicht weiß, was du unter Kosten der Unterkunft "weggelassen" meinst und die Zahlen nicht kenne, kann ich das nicht anders beurteilen. Weggelassen könnte ja heißen, dass du es im Antrag weggelassen hast, weil du eben noch zu Hause wohnst und keine Kosten hast, oder aber, du hast es hier bei der Fragestellung weggelassen, weil du es für nicht wichtig hielst.


    Also einfach nachsehen, dann weißt du es ganz genau.

  • Für meine Begriffe haben die noch nichts abgezogen, also auch noch nicht die 164 € angerechnet und den Unterhaltsvorschuss auch nicht. Kann das sein? Wie alt ist denn dein Kind? Vielleicht noch ganz frisch, so dass die Anträge alle noch laufen, also auch das staatliche Kindergeld? Ich weiß nicht, wo das sonst schon mal abgezogen sein sollte. Aber wie gesagt; all das kannst wirklich nur du aus deinem Bescheid ersehen. Alles weitere hier ist sonst nur Spekulation.