Ehemann ist berufstätig - dennoch Anspruch?

  • Hallo,


    meine Ehefrau hat vor über einem Jahr ihre fünfjährige Berufstätigkeit selbst gekündigt. Die dortige Arbeitsatmosphäre war der Gesundheit nicht gerade zuträglich.
    Nach einer zu Recht vergebenen Sperrzeit wurde ihr Arbeitslosengeld bewilligt.
    Dieses neigt sich nun dem Ende zu. Da Jobangebote zur Zeit nur sehr spärlich bzw. fast gar nicht vorhanden sind, überlegt sie nun, Hartz IV zu beantragen.


    Meine Frage: hat sie Anspruch auf Leistungen?


    Weitere Details: wir sind verheiratet, mein Bruttogehalt beträgt 2700,- €, keine Kinder, kein Grundeigentum, kein Vermögen. Dennoch laufende hohe Kosten, u.a. haben wir zwei Hunde.


    Mit freundlichen Grüßen
    Siegfried

  • Hallo Siegfried,


    hier auf der Seite gibt es einen ALG II-Rechner. Probier den mal aus, oder such einen bei Google. Ihr werdet sicher kein ALG II bekommen. Hunde oder irgendwelche Hobbys werden nicht berücksichtigt.


    LG, Jalale.

  • Hallo Siegfried!


    Bei 2700 Brutto und dann noch die Steuerklasse 3 (wenn es Steuerklasse 4 sein sollte, gibt es ja einigen zurück) ist Dein Nettoeinkommen mit Sicherheit zu hoch. Falls die Miete sehr hoch sein sollte, musstet Ihr Euch eine preiswertere Wohnung suchen. Hunde sind bei Hartz4 nicht relevant, es sei denn, als Blindenhunde o.ä.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ist echt nicht böse gemeint, aber doch immer wieder erstaunlich, wie wenig bzw. gar nicht vielen Menschen die niedrigen Sozialhilfesätze und Vorschriften bekannt sind. Sonst würden bei einem "für uns H IV-ler" dermaßen hohen Gehalt entsprechende Fragen gar nicht erst gestellt werden.


    Freut euch über das schöne Gehalt, das du erarbeitest; es erspart euch vermutlich vielerlei unannehmliche Anträge, Briefe, Behördengänge und "Druck" auf deine Frau. Dass die Ausgaben aufgrund der bis dahin guten Situation, in der ihr gewesen seid, natürlich entsprechend sind, ist klar, findet aber nirgends Berücksichtigung.