Begriffsklärung ALG I, ALG II, Sozialhife, Hartz IV und SGB II/III

  • Hallo,


    ich weiß jetzt nicht, ob ich meine Frage hier richtig eingeordnet habe, aber ich frage einfach mal:


    Kann mir jemand bitte erklären, wie und wo sich die Begriffe ALG I, ALG II, Sozialhife, Hartz IV in den u.g. Gesetzestexten wiederspiegelt? Also was ist wo Bestandteil, ich bin da noch verwirrt oder hat da jemand ein einleuchtendes Organigramm? Bzw. was ist der entscheidende Unterschied zwischen den beiden SGB? ... Vielen Dank!


    SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
    SGB III Arbeitsförderung

  • :rolleyes: also:



    SGB III Arbeitsförderung
    ALG I


    SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
    ALG II (=Hartz IV)


    SBG XII Sozialhilfe
    Arbeitsunfähige



    kann mir bitte noch jemand sagen, ob es das SGB XII (BSHG) noch gibt? oder nur noch SGB II ? DANKE!

  • wie sieht das in der Praxis aus?


    ab dem 1.1.5 wurde die damalige Arbeitslosenhife (SGB III)
    mit SGB XII zu SGB II zusammengelegt.


    Wieso gibts dann noch einzeln SGB XII?


    Kann das nicht entsorgt werden, da es neu und
    als Bestandteil von SGB II vorhanden ist?

  • Hallo!


    Sozialhilfe gibt es noch für Menschen im erwerbsfähigen Alter, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Für Menschen, die mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können zählt das SGB2, also Hartz4. Und Rentner, die eine Rente oder Pension unterhalb des Existenzminimums haben sind die Versorgungämter zuständig.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!