Was kommt nach dem Unterhaltsvorschuß ?

  • Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kinder.
    ich suche Info: bei meinem Großen fällt ab Dez./09 die Unterhaltsvorschußzahlung
    vom Jugendamt aus, da er dann 12 Jahre alt ist.
    Wo bzw. bei welchem Amt kann ich dann neue Leistungen für seinen Lebensunterhalt
    beantragen.


    Bitte kann mir jemand einen Tipp geben.


    Ich bin berufstätig ( teilzeit ), liege unter der Einkommensgrenze.:confused:

  • Hallo Nanni!


    Wenn vom Kindesvater nichts kommt und du kein Vermögen über den entsprechenden Freigrenzen hast und mit deinem Gasamteinkommen unter Existenzminimum einer Mutter mit zwei Kleinkindern liegst, hast du Anspruch auf Hartz4. Denke aber auch daran, dass deine Wohnverhältnisse (angemessene Miete) ebenfalls berücksichtigt werden. Zudem wird man dich zu einem Vollzeitjob drängen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Leider ist es so, dass nach den sechs Jahren, die das Jugendamt für die Kinder Unterhaltsvorschuss leistet (maximal, wie vermutlich bekannt bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) keine weitere Behörde für das Kind/die Kinder mehr "extra" eintritt, die diesen Ausfall (Unterhaltsvorschuss komplett auffängt). Dann bleiben nur noch Zuschüsse, wie beispielsweise Aufstockung H IV oder eben Wohngeld. In erster Linie aber - das könnte ich mir in deinem/euren Fall vorstellen, greift der "Kindergeldzuschlag" (140 € / Kind). Den Antrag hierzu stellst du bei der Familienkasse (bei uns hier die zuständige Behörde).