Ehemaliger Hartz IV-Empfänger erbt als Rentner

  • Hallo!


    Nur wenn der Rentner Leistungen vom Versorgungsamt bezieht wäre die Erbschaft relevant. Auch hier gilt der Zeitraum des Zuflusses der Erbschaft. Und zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit war der Mann ja kein Hartz4-Empfänger mehr.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • "Normaler Rentner": Nein, er muss nichts zurückzahlen; es sei denn, er hätte Leistungen vorher nur auf Darlehensbasis erhalten, aber das wüßte er, weil er in dem Fall eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben hätte.