Muss das Arbeitsamt eine Ablehnung bescheinigen?

  • Hallo,


    ich habe das folgende Problem. Ich empfange BAföG und muss daher Nachweise über das Einkommen meiner Eltern bringen. Mein Vater ist seit mehreren Jahren arbeitslos und hat ein Vermögen, dass den Freibetrag von 9750€ überschreitet. Daher ist sein Antrag auf ALG II abgelehnt worden.


    Ich brauche für meinen BAföG-Antrag eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitsamtes, dass er keine Leistung erhält. Das Arbeitsamt weigert sich aber diese Bescheinigung auszustellen.


    Könnt ihr mir weiterhelfen?

  • Hallo!


    Richtig ist vielleicht, dass die Arge nicht jedem Bürger in Deutschland bescheinigen muss, dass er kein Leistungbezieher ist, aber du schreibst:


    Zitat

    Daher ist sein Antrag auf ALG II abgelehnt worden.


    Dem Bafög-Amt sollte doch der abgelehnte Hartz4-Antrag deines Vaters reichen? Da der scheinbar nicht aktuell genug ist, müsste dein Vater halt einen neuen Antrag stellen, so traurig das auch ist.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Beantragtest du Bafög als Schülerin oder als Studentin? Wenn deine Eltern/dein Vater wegen deines Bafög-Antrages überprüft werden, spielt sein Vermögen keine Rolle. Du schreibst ja, dass er über dem Betrag von ... Vermögen hat. Bei der Bewilligung des Bafögs und der Vorabprüfung der Einkommensverhältnisse der Eltern spielt, wie es sich aus dem Wortlaut ergibt, das "Einkommen" eine Rolle, nicht das vorhandene Vermögen. Dein Vater braucht auch keine Bescheinigung des Arbeitsamtes, dass er keine Leistungen enthält; solche "Negativ-"Bescheinigungen stellen die in der Regel nicht aus, warum auch? Es reicht, wenn er angibt, was er hat; nicht, was er "nicht" hat.


    Was ich gar nicht verstehe, ist der Wunsch / Hinweis, dass eine entsprechende Bescheinigung (nämlich, dass er keine Leistungen gem. H IV bezieht) überhaupt ausgestellt werden sollte. Wenn er kein H IV bezieht, bedeutet dies doch, dass er anderweitig genügend Einkommen hat. Wie sollte das bei der Beantragung von Bafög helfen?

  • Danke Schradr170


    ...
    Da der scheinbar nicht aktuell genug ist, müsste dein Vater halt einen neuen Antrag stellen, so traurig das auch ist.


    Schrader


    Genau das wollte ich bzw. mein Vater eigentlich umgehen :(
    Hoffentlich kennt jemand da doch noch eine Lösung.


    Zu lirafe


    ...
    Wenn deine Eltern/dein Vater wegen deines Bafög-Antrages überprüft werden, spielt sein Vermögen keine Rolle. Du schreibst ja, dass er über dem Betrag von ... Vermögen hat. Bei der Bewilligung des Bafögs und der Vorabprüfung der Einkommensverhältnisse der Eltern spielt, wie es sich aus dem Wortlaut ergibt, das "Einkommen" eine Rolle, nicht das vorhandene Vermögen.
    ...


    Vielleicht ist das aus meiner Beschreibung nicht ganz deutlich geworden. Natürlich geht es in meinem BAföG-Antrag um das Einkommen meines Vaters und nicht sein Vermögen. Da er arbeitslos ist will das Amt für Ausbildungsförderung über seine erhaltenen Sozialleistungen bescheid wissen. Hier kommt sein Vermögen ins Spiel. Da er mehr als 9750€ besitzt, bekommt er kein ALG II und muss sein Vermögen verleben. Und ich bzw. mein Vater soll jetzt dem Amt für Ausbildungsförderung nachweisen, dass er keine Leistungen erhält. Die leere Lohnsteuerkarte reicht dafür nicht aus. Ich brauche eine Bescheinigung über sein Arbeitslosengeld, das es nicht gibt und das Arbeitsamt weigert sich das zu bescheinigen.

  • Du hattest geschrieben: "Daher ist sein Antrag auf ALG II abgelehnt worden." Diese Ablehnung ist doch gleichwertig mit einer Bescheinigung, dass er keine H IV-Leistungen bezieht. Tackere die an das auszufüllende Formular; sie müßte ausreichen. Ansonsten leg`dem Amt das Schreiben der Bafögstelle vor und bitte erneut um das, was du nun mal brauchst. Wenn sie es dir nicht geben, lasse dir Namen, Durchwahlrufnummer desjenigen, der das ablehnt, geben und schreibe darüber eine Aktennotiz, die du dem Bafögamt dann zusätzlich auch vorlegst. Die können sich dann doch im Wege der Amtshilfe mal "kurzschließen".

  • Hallo!


    Der letzte abgelehnte Bescheid von Hartz4 ist ja nicht aktuell genug. Das mit der leeren Lohnsteuerkarte ist heute , wo alle elektronisch erfasst wird, so ein Ding. Zudem könnte Dein Vater ja selbstständig sein.
    Mir ist eingefallen, dass ich bei meiner Tochter damals den Bescheid über die Einkommenssteuer des Vorjahres von Finanzamt vorlegen musste. Vielleicht reicht denen das ja!


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!