habe ich Harz4-anspruch?

  • Hallo,


    ich bin jetzt 39 jahre alt, wohne schon mehrere Jahre mit meiner freundin zusammen, verheiratet sind wir aber nicht.


    ich bin seit juni arbeitslos und beziehe erstmal bis 30.05.2010 Arbeitslosengeld.
    jetzt mein problem. sollte ich ( ich hoffe natürlich nicht ) bis 30.05.2010 keine arbeit finden, muß ich harz4 beantragen. bekomme ich denn überhaupt harz4, wenn meine freundin aber noch arbeit hat?
    und stimmt das, das sie dann finanziell für mich aufkommen muß?


    danke mal im vorraus.


    thx

  • Hallo!


    Da du mit deiner Freundin in einer Wohnung lebst, zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft. Demzufolge würde bei einem Hartzantrag auch ihr Einkommen und ihre Vermögensverhältnisse in die Berechnung mit einbezogen!


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • ok, danke. dann sehe ich das also richtig, das ich wohl kein H4 bekomme, und meine freundin alles zahlen muß.


    Danke Deutschland. aber hauptsache milliarden in dumme banken pumpen.
    da die wahlen anstehen, sollten die politiker sich im klaren sein, das immer mehr stimmen von H4-empfängern kommen.


    der soziale aufstand steht vor der tür, und ich vorneweg.





    danke

  • Hallo!


    Zitat

    der soziale aufstand steht vor der tür, und ich vorneweg.


    Das höre ich nun schon 30 Jahre! Und darauf wirst Du noch 30 Jahre warten müssen.;)


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Es ist ja nicht so, daß ihr nichts bekommt, wenn z.B. die Partnerin ein geringes Einkommen hat. Grundsätzlich könnte man sagen, warum soll ich meinem Partner die Spiegeleier bezahlen, wenn die wirtschaftliche Situation durch kriminelles Vorgehen von Abzockern verursacht wurde. Auch könnte man sagen, was sich liebt, das ernährt sich, nur wenn der zahlende Part dabei selbst an die Grenzen stößt, ist es eine Überlegung wert sich selbst eine Wohnung zu suchen, bevor die Partnerschaft in die Grütze geht.

  • Außerdem gibt es genug Möglichkeiten, daß Deine Freundin das Geld das sie für deinen Unterhalt einsetzen muss eben von der Steuer als " Unterstützung bedürftiger Angehöriger " absetzen kann..


    Damit kann man sich u.U. deutlich besser stehen als wenn man verheiratet wäre....


    Warum sollte denn ein Paar Untersützung bekommen wenn der Verdienst des Einen reicht um beide zu finanzieren???